Karel Gott verliert Streit gegen den Fiskus - DER SPIEGEL
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Steuernachzahlung Gott verliert Rechtsstreit um Anwaltskosten

Karel Gott hat in Tschechien eine Niederlage erlitten. Zwar gab ein Gericht seinem Widerspruch gegen eine Steuernachzahlung statt - die Anwaltskosten muss der Künstler dennoch selbst tragen.
Schlagersänger Karel Gott (Archivbild): "Nicht begeistert"
Schlagersänger Karel Gott (Archivbild): "Nicht begeistert"

Schlagersänger Karel Gott (Archivbild): "Nicht begeistert"

Foto: DDP
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Prag - Schlagerlegende Karel Gott hat im Streit mit den tschechischen Steuerbehörden eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Prag wies seine Klage um Schadensersatz in Höhe von 1,3 Millionen Kronen, umgerechnet knapp 50.000 Euro, ab.

In einem früheren Prozess hatte der Sänger von Hits wie "Einmal um die ganze Welt" eine beträchtliche Nachzahlungsforderung des Finanzamts abschmettern können. Auf seinen Verteidigungskosten blieb er dabei nach eigenen Angaben aber sitzen.

Statt erneut Beschwerde einzulegen, gab sich Gott nun geschlagen. "Ich bin davon nicht begeistert und halte es für ungerecht, denn die Siegerseite sollte nicht die Prozesskosten tragen müssen", sagte der 74-Jährige laut Zeitungsberichten vom Sonntag.

ssu/dpa