Kartellabsprachen: Clement will Konsumentenmacht stärken - DER SPIEGEL
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Kartellabsprachen Clement will Konsumentenmacht stärken

Nach dem Willen von Wirtschaftsminister Clement sollen künftig auch Verbraucher Unternehmen verklagen können, die mit ihren Wettbewerbern Preise absprechen. Die Industrie befürchtet eine Klagewelle und hohe Schadensersatzforderungen.
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Berlin - Bisher konnten nur Firmen gegen andere Unternehmen klagen, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Nach dem jetzt geplanten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) können sich auch Verbraucherschutzverbände gegen Preis- und Mengenabsprachen wehren und sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, die Novelle befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es werde angestrebt, sie in Einklang mit EU-Richtlinien zum 1. Mai 2004 in Kraft zu setzen. Viele Einzelheiten sind zum Teil noch unklar. Beispielsweise sei noch offen, wie der Schadensersatzanspruch sich überhaupt errechnen solle.

Wie die "Financial Times Deutschland" ("FTD") berichtet, hat Wolfgang Clement (SPD) mit seinem Entwurf scharfe Proteste des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ausgelöst. Die Industrie fürchte eine Welle von Verbraucherklagen - besonders in Branchen, mit denen der Kunde direkt zu tun hat. Die Bundesregierung hingegen wolle die abschreckende Wirkung des GWB stärken. Wettbewerb diene auch immer dem Verbraucher.

Die Gefahr des Missbrauchs von Schadensersatzansprüchen sehe Clement nicht, schreibt die "FTD". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) rechne auch eher mit einer verhaltenen Reaktion, sollte das Gesetz von Kabinett und Bundestag verabschiedet werden. Anders als in den USA seien die Käufer in Deutschland traditionell weniger "klagefreudig", kommentiert die Zeitung. Ein VZBV-Sprecher sagte, Kläger gingen immer auch das Risiko ein, auf hohen Rechtsanwaltskosten sitzen zu bleiben.