Kartellamt Der Kranich darf Eurowings schlucken
Bonn - Die zusammengeschlossenen Unternehmen seien verpflichtet, einen Teil der innerdeutschen Flugleistungen auf den neuen Konkurrenz-Anbieter European Air Express (EAE) zu übertragen, teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit.
Der Markteintritt von EAE sei mit einem auf sechs Flugplanperioden angelegten Wettbewerbsschutz gesichert, hieß es. Lufthansa und Eurowings dürfen in dieser Zeit weder die Flugfrequenz noch die Sitzkapazität auf Flügen von München nach Dortmund und Paderborn sowie Nürnberg - Berlin erhöhen. Im Rahmen der Vereinbarung müssten Lufthansa und Eurowings bei der Aufnahme weiterer Flugdienste durch EAE Start- und Landerechte (Slots) an den Flughäfen Düsseldorf, München oder Frankfurt an EAE abgeben.
Gleichzeitig sei Lufthansa dazu verpflichtet, das Miles & More Kundenbindungsprogramm für EAE und alle anderen im innerdeutschen Luftverkehr tätigen Wettbewerber zu öffnen, hieß es. Bei Markteintritt einer neuen Fluglinie müsse sich Eurowings demnach auf den bislang als Alleinanbieter beflogenen Strecken in gleichem Maße zurückzuziehen und die entsprechenden Slots freigeben.
Zur Aufnahme weiterer Flugverbindungen im innerdeutschen Luftverkehr habe EAE fünf Flugzeuge von Eurowings erworben, hieß es.