Kartellamt Wal-Mart hat noch Luft
Berlin - Bei der Überprüfung der Preise des US- Handelskonzerns Wal-Mart hat das Bundeskartellamt bisher keine Wettbewerbsverstöße festgestellt. Bei der Prüfung von 50 Produktpreisen seien keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen verbotenen Verkauf unter Einstandspreis gefunden worden, sagte Kartellamts- Präsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Bei weiteren 30 Produkten des US-Unternehmens liege das Prüfergebnis noch nicht vor.
Böge betonte, gegen den Versuch, Marktanteile durch einen fairen Preiswettbewerb auszuweiten, sei nichts einzuwenden. Nach Einschätzung des Abteilungsleiters Hans-Jürgen Ruppelt verdient der Wal-Mart-Angriff nicht das Etikett "Untereinstandspreis", berichtet die "Lebensmittel-Zeitung". Wal-Mart sei es offensichtlich gelungen, von seinen Lieferanten sehr gute Konditionen für die betroffenen Warengruppen auszuhandeln. Nach Durchsicht der Wal-Mart-Preise gebe es bei einigen Artikeln "sogar noch etwas Luft. Sein Fazit: "Aldi ist bei den Einstandspreisen wohl nicht mehr das Nonplusultra".
Nach der Ansicht von Experten können die deutschen Wettbewerber auch nicht damit rechnen, dass das Kartellamt tatsächlich einschreitet. Nach geltendem Recht ist es nämlich sogar erlaubt, den Einstandspreis zeitweise zu unterschreiten. Im vergangenen Jahr entging die Handelsgruppe Rewe einem Bußgeld, der solche Untereinstandspreise nachgewiesen wurden. Diese hatte dann geltend gemacht, sie habe auf niedrige Preise der Wettbewerber reagieren müssen.
Die deutschen Handelsketten sind damit in einem Dilemma: "Man kann sich weder das eine noch das andere leisten", sagte ein Discount-Manager der "Lebensmittel-Zeitung". Nicht zu reagieren habe Umsatz- und Marktanteilsverluste zur Folge. Zu reagieren bedeute hohe Ertragseinbußen.