Kartellrecht Neue Regeln für Reedereien
Hamburg - "Der Verband Deutscher Reeder bedauert, dass die EU-Kommission vor Verkündung ihres Vorschlages weder eine ausreichende Folgenanalyse vorgenommen noch den internationalen Rechtsrahmen angemessen berücksichtigt hat", sagte Hans-Heinrich Noll, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Reeder (VDR). Der Verband begrüße aber die zweijährige Übergangsfrist und die Bereitschaft der EU-Kommission, den Unternehmen eine Orientierung für ihre künftigen Kooperationsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hinter der Erklärung des Verbandes stehe auch Hapag-Lloyd, sagte eine Sprecherin.
Die EU-Kommission hatte zuvor angekündigt, den Linienschifffahrtsunternehmen die Möglichkeit zu nehmen, Preise und Frachtraumangebote in einzelnen Fahrtgebieten abzusprechen. Stattdessen solle die Beförderung von Schiffsfracht dem EU-Kartellrecht unterstellt werden. Bislang können sich Seefrachtunternehmen bei Preisen, Routen und Kapazitäten absprechen, was eigentlich nach EU-Kartellrecht streng verboten ist.
Von der Aufhebung der Freistellung verspricht sich die EU-Behörde sinkende Preise, ohne dass die Seefrachtbeförderung darunter leiden werde. Davon profitieren werde die EU-Exportwirtschaft, was sich wiederum positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU-Wirtschaft auswirke, hieß es in Brüssel weiter. Die Rechtslage für die betroffenen Reedereien wird sich frühestens Ende 2008 ändern.
Das alte Recht zur Bildung von Konferenzen liegt in der besonderen Situation der Schifffahrt begründet. Die Unternehmen sollen einerseits konkurrieren, um die bestmöglichen Leistungen zu möglichst günstigen Preisen auf den Märkten anzubieten. Andererseits erfordern die komplexen globalen logistischen Ketten eine gewisse Kooperation, damit im Welthandel keine Störungen eintreten.