Kirch-Affäre Droht Bankier Breuer ein Strafverfahren?
Frankfurt am Main - Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wolle das Urteil des Landgerichts München gegen Breuer prüfen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Die bayrischen Richter hatten die Deutsche Bank am Dienstag wegen eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis zu Schadenersatz verurteilt.
Die Ermittlungen der Staatsanwälte selbst gehen auf eine Strafanzeige des Medienunternehmers zurück, die von den Kollegen in Frankfurt im Oktober zu den Akten gelegt worden waren. Dagegen hatte Kirch Beschwerde eingelegt. "Es handelt sich nun um eine routinemäßige Überprüfung", betonte eine Sprecherin der Behörde. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die Ermittlungen gegen Breuer mit der Begründung abgelehnt, es habe keine strafbare Handlung gegeben. "Es lag überhaupt kein Anfangsverdacht vor", erklärte die Sprecherin.
Doch offenbar hat Kirch nicht locker gelassen. Inzwischen sollen zwei Rechtsgutachten vorliegen, die sehr wohl von einem oder mehreren Delikten ausgehen. Unter anderem soll die Äußerung des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank über die Kreditwürdigkeit von Kirch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, heißt es darin. Zudem soll Breuer damit gegen das Aktiengesetz, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben.
Kirch hatte Breuer und der Deutschen Bank vorgeworfen, sein Unternehmen durch die öffentlich geäußerten Zweifel an der Kreditwürdigkeit in die Insolvenz getrieben zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Aussage Breuers in einem Fernsehinterview im Februar 2002. Darin war Breuer gefragt worden, ob die Banken bereit seien, Kirch weiterhin unter die Arme zu greifen. Darauf sagte er: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Die Anwälte Leo Kirchs hatten dies als Todesstoß für die KirchGruppe bezeichnet.
Das Urteil aus München sei nun für die eigene Prüfung von Interesse, da darin der Schaden für Kirch präzisiert werde, ergänzte die Sprecherin. Da die Fülle des eingereichten Materials beachtlich sei, werde die Überprüfung der Beschwerde noch Monate dauern.