Kirch: Angriff auf Breuers Privatkasse - DER SPIEGEL
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Kirch Angriff auf Breuers Privatkasse

Leo Kirch will den Chef der Deutschen Bank wegen übler Nachrede auf 800 Millionen Euro Schadenersatz verklagen. Sollte Kirch Erfolg haben, hat Breuer ein Problem: Er ist nicht ausreichend versichert.
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Berlin - Die Äußerungen von Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer zur angeblich angespannten Bonität des Medienunternehmers Leo Kirch können nach einem Pressebericht für den Chef des größten deutschen Kreditinstituts   ein unangenehmes, womöglich sogar teures Nachspiel haben. Die Bank-Vorstände seien zwar durch spezielle Versicherungen doppelt geschützt, doch Breuer drohe wegen seiner öffentlichen Einlassungen zu Kirch sogar ein beträchtlicher persönlicher Vermögensschaden, berichtet die "Berliner Zeitung".

Der Deutsche-Bank-Chef hatte am 4. Februar im Bloomberg-TV gesagt, die Kreditwirtschaft sei unter den gegenwärtigen Umständen "nicht bereit", Kirch "weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen". Der Medienunternehmer plant wegen dieser Äußerungen jetzt offenbar eine Schadenersatzklage gegen Breuer - Streitwert: bis zu 800 Millionen Euro. Dazu hat Kirch bereits Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die beweisen sollen, dass Breuer haftbar gemacht werden kann.

Missmanagement-Versicherung für Breuer

Die "Berliner Zeitung" berichtete unter Berufung auf Assekuranzkreise, für den Chef der Deutschen Bank sei einerseits eine Missmanagement-Versicherung abgeschlossen worden ("Director's & Officer's-Police"; D&O). Diese decke im Fall Breuers eine Schadenssumme von 360 bis 400 Millionen Euro - also etwa die Hälfte dessen, was Kirch angeblich an Schadenersatz verlangen wolle. Federführend sei bei dieser D&O-Police die Zürich Versicherung mit einer Deckung von rund 25 Millionen Euro. Mit von der Partie seien aber auch Allianz  , Gerling, sowie die US-Versicherer AIG und Chubb.

Darüber hinaus sei Breuer, so die "Berliner Zeitung", auch durch eine "Profession-indemnity"-Police (PI) abgesichert - eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Top-Banker, die den Vermögensschaden abdecke, der zum Beispiel aus falscher Beratung resultiere. Die D&O-Versicherung greife dagegen bei Managementfehlern, die aus leichtfertigem Vorgehen oder unsorgfältiger Recherche resultieren könnten. Beide Versicherungsarten seien aber wertlos, wenn dem Chef der Deutschen Bank Vorsatz - etwa üble Nachrede oder Verleumdung - nachgewiesen werden könne. Dieser letzte Fall gelte keineswegs als unwahrscheinlich.