Kirch-Pleite Strafanzeige gegen Breuer
Der Vorwurf lautet auf Kreditverleumdung, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und unbefugten Angaben über Millionenkredite. Breuer hatte sich in einem Fernsehinterview für "Bloomberg TV" am 4. Februar über die Finanzlage Kirchs und das finanzielle Engagement der Deutschen Bank geäußert. Der Finanzsektor sei "was alles man darüber lesen und hören kann" nicht mehr bereit, so Breuers Fazit, der Kirch-Gruppe "auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zur stellen".
Breuer habe unbefugt Sonderwissen weitergegeben, argumentieren Kirchs Anwälte, und "das Gerücht einer Kreditunfähigkeit öffentlich aufgebaut, um die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bank AG die durch ihr Kreditengagement bei der KirchGruppe sogar nach eigenen Angaben ungefährdet war zu verbessern und damit zugleich die Kirch-Gruppe in ihrem Ansehen und ihrem Kredit zu schädigen". Die Angaben des Deutsche-Bank-Chefs seien zudem unwahr gewesen.
"Tatsächlich", argumentieren Kirchs Anwälte, "standen Unternehmen der Kirch-Gruppe auch am Tage des Interviews mit Banken in Kreditverhandlungen" und hätten davor und danach Kredite gewährt bekommen. Es handele sich deshalb "um eine qualifizierte Kreditverleumdung". In der Öffentlichkeit sorgten Breuers Äußerungen für Schlagzeilen. Die größte deutsche Bank halte die Kirch-Gruppe "nicht mehr für kreditwürdig", folgerte die "Financial Times Deutschland".
Nun muss die Staatsanwaltschaft in Frankfurt prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kirchs Anwälte arbeiten unterdessen bereits an einer Klage auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank und deren Sprecher. Es geht um einen dreistelligen Millionenbetrag.