Kirch-Urteil Deutsche Bank erwägt rechtliche Schritte
Frankfurt am Main/München - "Wir prüfen, welche rechtlichen Schritte angebracht sind", sagte Deutsche-Bank-Sprecher Detlev Rahmsdorf am Mittwoch. Das Urteil wolle er deshalb nicht kommentieren. Auch die Anwälte der Bank wollten zunächst keine Stellungnahme abgeben.
Das Oberlandesgericht München hatte am Morgen entschieden, dass die Bank Schadenersatz wegen der umstrittenen Äußerungen ihres damaligen Chefs, Rolf Breuer, zur Kreditwürdigkeit von Kirch bezahlen muss. Die Berufungsrichter bestätigten damit ein früheres Urteil in diesem Punkt. Die Klage gegen Breuer persönlich wurde dagegen abgewiesen.
Kirch-Vize Dieter Hahn wertete das Urteil als ein vollen Erfolg für Kirch.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht München Kirch im Februar dieses Jahres Schadenersatz zugesprochen, die Höhe des Anspruchs dabei aber offen gelassen. Breuer und das Kreditinstitut gingen daraufhin in Berufung. Im Februar 2002, rund zwei Monate vor dem Insolvenzantrag der KirchMedia, hatte Breuer in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmens angezweifelt. Kirch macht ihn dafür verantwortlich, dass das Unternehmen daraufhin keine weitere Unterstützung der Banken mehr erhielt.
Breuer hatte bei seiner Zeugenaussage am 5. November alle Vorwürfe zurückgewiesen und sich mit dem Argument verteidigt, dass er sich nur auf Presseauszüge berufen habe, die ihm jeden Tag vorgelegt wurden.