Kirchen Verdi droht mit Streik
Stuttgart - "Jetzt sind die Kirchen am Zug", sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag. Zeigten diese auch künftig keine Bereitschaft zu Tarifverhandlungen für die meisten der insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten, werde Verdi zum Streik aufrufen.
Die neue Dienstleistungsgewerkschaft sieht sich durch die Studie eines Ex-Bundesverfassungsrichters zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen von juristischer Seite gestärkt. "Die Studie hat gezeigt, dass Streiks auch im kirchlichen Bereich erlaubt sind", sagte Bsirske.
Nach Einschätzung des früheren Verfassungsrichters Jürgen Kühling, der die Studie im Auftrag von Verdi erstellt hat, sind Arbeitskämpfe von dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Koalitionsfreiheit abgedeckt. "Vorbehaltlos gewährleistet dieses Grundrecht Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften die kollektive Wahrung ihrer Interessen", erklärte Kühling in Stuttgart. Dies schließe das Streikrecht ein, betonte er weiter. Verfassungsrechtlich könnten Arbeitskämpfe auch in Notstandslagen nicht verboten oder durch eine staatliche Zwangsschlichtung ersetzt werden.
Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften lehnen die Kirchen ab, weil sie Streiks als nicht kirchengemäß und daher unzulässig betrachten. Die Kirchen berufen sich unter anderem auf das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dieses Selbstbestimmungsrecht, das sich aus Artikel 140 des Grundgesetzes ergebe, umfasse nicht nur die Wortverkündung, sondern schließe auch die karitative Arbeit mit ein, heißt es.
Eine nach dem Wettbewerbsprinzip organisierte Dienstverfassung sei zudem mit dem religiösen Auftrag nicht vereinbar. Auch sieht sich die Kirche nach ihrem Selbstverständnis daran gehindert, Kampfmaßnahmen zu ergreifen, um einem Streik zu begegnen.
Nach Überzeugung Kühlings hat dieses Recht der Religionsgemeinschaft zwar Verfassungsrang, doch dürfen sich die Kirchen nicht über die Grundprinzipien der Rechtsordnung hinwegsetzen. "Auch mit ihrem so genannten Dritten Weg zur kollektiven Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen sind die Kirchen im Unrecht", urteilte Kühling weiter. Diese Alternative verwehre den Arbeitnehmern jeden nennenswerten Einfluss zum Beispiel auf die Festsetzung von Gehältern.
Als besonderes Beispiel heben Kühling und Bsirske das Evangelische Johanniswerk des Diakonischen Werks hervor. "Dort wurden Netto-Löhne und Weihnachtsgeld gekürzt, Überstunden abgeschafft und der Ortszuschlag neu gestaltet", sagte Bsirske. Dadurch fehlten in der Lohntüte eines allein Stehenden mit Kindern nun bis zu 1000 Mark monatlich, rechnete er vor.
Zusammen mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas sind die evangelische und die katholische Kirche nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Tarifverträge bestehen laut Verdi allerdings nur bei der Nordelbischen Evangelischen Kirche und der Kirche von Berlin-Brandenburg.