Klassisches Schema - DER SPIEGEL
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Beamte Klassisches Schema

Die Beamtenlobby arbeitet unermüdlich: Ihre Klientel soll im Pflegefall besser versorgt werden.
• aus DER SPIEGEL 40/1994
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Innenminister Manfred Kanther stimmte seine Amtmänner und Regierungsräte im Januar auf Jahre der Nullrunden ein. Gleichwohl will der oberste Dienstherr seine Beamten fröhlich sehen. »Heraus aus der Miesepetrigkeit«, fordert der Minister.

Zum Klagen haben die Beamten auch gar keinen Anlaß. Denn der scharfen Rhethorik ihres Ministers folgten bisher nie Taten.

Die Pensionslasten erdrücken die öffentlichen Haushalte - doch der Beamtenminister hat es geschafft, den üppigen Besitzstand der Staatsdiener vor begehrlicher öffentlicher Diskussion zu schützen. Eine grundlegende Reform des verkrusteten Öffentlichen Dienstes ist längst überfällig - Kanther aber bewahrte seine verwöhnte Truppe selbst vor kleinsten Reförmchen: Auch künftig kann kein Beamter gegen seinen Willen auf einen minderen Posten in einem anderen Amt versetzt werden.

In der vergangenen Woche verteidigte die Beamtenlobby wieder ihren Besitzstand, obwohl der Kampf schon verloren schien. Bei der Pflegeversicherung wollen die Staatsdiener, allen Absprachen zum Trotz, besser behandelt werden als normale Bürger.

Beamte waren schon immer finanziell großzügig gegen das Pflegerisiko abgesichert - auf Kosten des Steuerzahlers. Arbeitsminister Norbert Blüm wollte dieses Privileg ursprünglich abschaffen und die Beamten in die allgemeine Pflegeversicherung zwingen. Die hätten dann wie alle Beitrag zahlen, auf den Buß- und Bettag verzichten und sich mit dem Leistungsniveau der neuen Sozialversicherung begnügen müssen.

Das konnten die Freidemokraten nicht zulassen. Klaus Kinkel und Hermann Otto Solms, die FDP-Unterhändler, sind nicht nur traditionell den Beamten, sondern auch der privaten Versicherungswirtschaft gewogen.

Beamte gehörten nicht in die Sozialversicherung, argumentierten sie, die Fürsorgepflicht des Staates gebiete es, seine pflegebedürftigen Schützlinge weiterhin mit staatlicher »Beihilfe« weitgehend abzusichern. Der Rest sei Sache der Privatversicherung.

Auf einen Feiertag aber mußten die Beamten verzichten. Sie wurden verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die sollte die Beihilfe ergänzen. Vor allem aber hieß es, ganz dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet, in der Koalitionsvereinbarung vom 27. Mai 1993: »Die Leistungen der Beihilfe sind den Leistungen der Pflegeversicherung anzupassen.«

Die Zusage war bindend, sie wurde von Innenstaatssekretär Walter Priesnitz im Vermittlungsausschuß noch einmal bestätigt.

Doch solche Versprechen zählen nicht viel, wenn ihre Erfüllung die eigene Klientel schmerzt. Wie die Anpassung im einzelnen auszusehen habe, interpretierte der Innenminister plötzlich kühl, sei nicht abgemacht. Derart ermuntert nahmen die Beamten den Kampf um ihre Privilegien in aller Stille noch einmal auf. Mit absprachewidrigen Beihilfe-Entwürfen wehren sie sich hartnäckig gegen die Gleichmacherei auf niedrigem Niveau - mit Rückendeckung Kanthers.

Ein Pflegebedürftiger der leichtesten Kategorie zum Beispiel hat in der Blümschen Sozialversicherung Anspruch auf ambulante Hilfe im Wert von 750 Mark pro Monat. Bei Beamten wird in der ambulanten Pflege dagegen weiterhin nicht nach Pflegestufen und damit nach unterschiedlicher Hilfsbedürftigkeit unterschieden. Auch in einfachen Fällen sind die Kosten für einen Pfleger in Höhe von rund 3600 Mark im Monat »beihilfefähig«; das heißt, der Staat erstattet einem Pensionär 70 Prozent des Aufwandes. Der kann also über 2500 Mark bekommen, wo die Pflegeversicherung höchstens 750 Mark gewährt.

Das sei seit mehr als 30 Jahren Besitzstand der Beamten, argumentieren Kanthers Experten. Zudem habe die Praxis der Vergangenheit bewiesen, daß leicht pflegebedürftige Beamte diese Gunst nicht mißbraucht hätten.

Heftig gestritten wird auch bei der stationären Pflege. Blüms Versicherung zahlt im äußersten Fall 3300 Mark pro Monat. Die Summe ist so kalkuliert, daß der Pflegebedürftige die gesamten Kosten von ungefähr 800 Mark für Wohnen und Essen zuschießen muß.

Bei den Beamten dagegen sind nicht nur die Pflegekosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung »beihilfefähig«. Staatsdiener erhalten von ihrem Dienstherren einen Zuschuß zu den sogenannten Hotelkosten von mehreren hundert Mark pro Monat, während Blüms Pflegefälle diesen Teil der Heimkosten ganz allein aufbringen müssen. Der Vorteil gilt allerdings nur für Beamte, die einen oder zwei Angehörige unterhalten müssen.

Die Begründung folgt einem schon klassischen Schema der Beamtenlobby: Der sogenannte kleine Beamte muß herhalten. Würde man einem einfachen Postboten die »Hotelkosten« vollständig anlasten, müßte er zusätzlich Sozialhilfe beantragen, um zu Hause auch noch die Miete bezahlen zu können. Das gilt allerdings auch für Kleinrentner, ohne daß sich jemand darum sorgt.

Blüms Unterhändler gaben nach und gestanden Beamten der untersten Besoldungsklassen vollständige Beihilfefähigkeit zu. Gehobene und höhere Bürokraten indes sollten für Unterkunft und Verpflegung im Heim selbst bezahlen. Kanther blieb stur.

Arbeitsminister Blüm will jedoch darauf bestehen, daß die Beamten von ihren Privilegien lassen. Wie immer, wenn er am Erfolg seiner Sache zweifelt, macht er sich mit flotten Sprüchen Mut.

»Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher«, droht er, »Blüms kleine Mühle auch.« Y

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