Klauseln: Vorsicht bei Verträgen mit Billigstromanbietern - DER SPIEGEL
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Klauseln Vorsicht bei Verträgen mit Billigstromanbietern

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Düsseldorf - Verbraucherschützer haben vor unlauteren Klauseln in den Verträgen zahlreicher deutscher Anbieter von Billigstrom gewarnt. 11 von 15 untersuchten Anbietern schließen Stromerhöhungen bei steigenden Steuern nicht aus, verbieten aber gleichzeitig eine Vertragsauflösung, teilte die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mit. "Diese Willkür öffnet den Gesellschaften Tür und Tor", kritisierte der Jurist Jürgen Schröder.

Als "nicht akzeptabel" bezeichnete Schröder außerdem Vollmachtsklauseln, die von fast allen Anbietern verwendet werden. Damit gestatte der Kunde dem neuen Versorger, alle für den Anbieter-Wechsel erforderlichen Verträge abzuschließen. Was jedoch im Einzelnen genau vereinbart wird, bleibe dem Kunden meist verborgen.

Ebenso hapere es bei der Haftung, die vielfach auf 5000 Mark begrenzt wird. Das pauschale Limit weist die Verbraucherzentrale zurück, weil es das Recht eines Strombeziehers beschneidet, höhere Schäden einzuklagen.