Kloster Andechs: Abt muss Schadenersatz zahlen - DER SPIEGEL
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Kloster Andechs Abt muss Schadenersatz zahlen

Pflichtverletzung im Kloster Andechs: Wegen der Pleite ihrer Wirtshauskette sind der Abt und ein Pater zu 330.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München bescheinigte den beiden eine Mitschuld an der Insolvenz der Kloster Andechs Gastronomie AG im Jahr 2004.
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München - Abt Johannes Eckert war Aufsichtsratschef der Gastronomie AG, die dem Benediktinerstift zusammen mit dem Unternehmer Rainer Staiger gehörte. Obwohl die Restaurantkette im Frühjahr 2004 in eine tiefe Krise schlitterte, blockierten der Abt und der im Vorstand sitzende Pater nach Auffassung des Gerichts wichtige Beratungen. So weigerten sich die beiden Mönche, an den Aufsichtsrats- beziehungsweise Vorstandssitzungen teilzunehmen. Auf einer Aufsichtsratsitzung hätten die Verantwortlichen eine Kapitalerhöhung für die AG in die Wege leiten können.

Staiger hatte die beiden Mönche daraufhin verklagt - und heute Recht bekommen. Wäre "rechtzeitig eine Aufsichtsratssitzung durchgeführt" und wären dabei "die für eine Kapitalerhöhung nötigen Beschlüsse gefasst worden", dann hätte das Unternehmen "mit den notwendigen liquiden Mitteln versorgt und dadurch die Insolvenz vermieden werden können", stellte das Landgericht fest. Die Richter erkannten "sowohl im Verhalten des Abts als auch des Paters eine Pflichtverletzung". (Az: 5 HK O 11977/06)

Erst im August 2004 fanden schließlich eine Aufsichtratssitzung und im September eine außerordentliche Hauptversammlung statt, die sich mit der Sanierung der AG befassten. Allerdings zu spät: Anfang November wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, das Grundkapital der AG in Höhe von 330.000 Euro ging dabei verloren.

Diese Summe soll Staiger nun als Schadenersatz erhalten. Ob er das Geld aber tatsächlich bekommt, ist völlig offen. Denn das Gericht verurteilte nicht das Kloster, sondern den Abt und den Pater persönlich - und die sind als Benediktiner der Armut verpflichtet. "Wenn bei den beiden nichts zu holen sein sollte, kann man sich den Titel übers Bett hängen", sagte Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier. Die Benediktinerabtei Sankt Bonifaz in München und Andechs kündigte eine Berufung der Ordensmänner an.

Der Unternehmer Staiger hatte 1998 mit dem damaligen Prior Anselm Bilgri eine Franchisegesellschaft gegründet und damit den Ausschank des berühmten Klosterbiers auf neue Füße gestellt. Der umtriebige Bilgri fiel jedoch bei Abt Johannes Eckert in Ungnade. Im Sommer 2004 eskalierte der Streit zwischen dem Abt und Bilgri, weil sich die beiden nicht über die Zukunft der Klosterbetriebe einigen konnten. Bilgri, der die Andechser Betriebe zu einem florierenden Wirtschaftsunternehmen gemacht hatte, gab daraufhin sein Amt als Prior auf und zog sich vollständig aus dem Kloster zurück.

Nach der Insolvenz im November 2004 übernahm der Unternehmer Staiger die Kloster Andechs Gastronomie AG als Hauptgesellschafter und alleiniger Vorstand. Unter dem Namen "Andechser" gab es damals bundesweit zehn Gaststätten unter anderem in Bremen, Goslar, Nürnberg, Ulm und Wiesbaden. Im Mai 2006 sprach das Landgericht München die Namensrechte jedoch wieder den Benediktinermönchen zu und beendete damit ein langwieriges Verfahren, das als Andechser "Bier-Krieg" bekannt geworden war.

wal/AP/dpa/ddp