Koalition Experten halten Lohnbeschluss für Luftnummer
Hamburg - Kaum ist der Kompromiss verkündet, da melden sich überall Kritiker zu Wort. Die einen halten die Mindestlohnregelung, auf die sich die Große Koalition heute Nacht verständigt hat, für zu lasch - den anderen geht sie viel zu weit. "Ein Schritt in die falsche Richtung", warnt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. "Keine wirkliche Verbesserung für die Arbeitnehmer", erwidern die Gewerkschaften.
Die Frage betrifft fast jeden zehnten Deutschen. Je nach Definition gibt es in der Bundesrepublik acht bis neun Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor, darunter drei bis vier Millionen Vollzeiterwerbstätige. In zahlreichen Branchen werden Stundenlöhne von fünf, vier oder sogar nur drei Euro gezahlt. Mehr als eine Million Arbeitnehmer verfügen über ein so geringes Einkommen, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten.
Gewerkschaften und Sozialdemokraten haben deshalb seit Monaten einen gesetzlichen Mindestlohn gefordert, die Union war stets dagegen. Heute Nacht schließlich verständigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss: CDU und CSU setzten durch, dass es keine allgemeine gesetzliche Vorgabe gibt, die SPD erreichte dafür Lösungen für einzelne Branchen. Demnach kann der jeweils niedrigste Tariflohn eines Wirtschaftssektors als Mindestlohn festgeschrieben werden - er muss aber nicht.
Für Bauarbeiter und Gebäudereiniger gibt es eine ähnliche Regelung schon heute. Festgeschrieben ist sie im sogenannten Entsendegesetz. Genau dieses Gesetz soll nun auf andere Bereiche ausgeweitet werden, laut SPD kommen dafür "zehn bis zwölf Branchen" in Frage. Insgesamt 4 bis 4,5 Millionen Arbeitnehmer seien betroffen, sagte Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) heute in Berlin.
Ob tatsächlich weitere Wirtschaftszweige folgen, ist aber längst nicht sicher. Vor allem die Gewerkschaften haben Zweifel. "Es gibt unglaublich hohe Hürden", sagt Thorsten Schulten von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Die neue Regelung hilft fast niemandem."
Eine Sorge immerhin versuchte Arbeitsminister Müntefering den Gewerkschaften zu nehmen: Anders als bisher sei die Zustimmung der Arbeitgeber nicht notwendig, um einen Tariflohn als allgemein verbindlich festzulegen, sagte der Sozialdemokrat. Zwar können sich die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften auf einen Mindestlohn einigen - wenn sie das wollen. Weigern sie sich hingegen, ist das auch kein Hindernis. Per Verordnung kann der Arbeitsminister den bestehenden Tariflohn als Mindestlohn festlegen - und damit auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen verbindlich machen. Müntefering ließ keinen Zweifel daran, dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Ein anderes Problem allerdings ist die Tarifbindung. Denn das Entsendegesetz soll nur dort angewandt werden, wo der Tarifvertrag für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten gilt. Immer mehr Unternehmen treten jedoch aus den Arbeitgeberorganisationen aus, damit sie keinen Tariflohn zahlen müssen. Viel ändern wird sich also nicht: ohne Tarifvertrag kein Entsendegesetz, und ohne Entsendegesetz kein Mindestlohn.
"Mich würde es wundern, wenn wir zwölf Branchen zusammen bringen", sagt Gewerkschafts-Ökonom Schulten. Besonders kritisch sei es in der Gastronomie, wo seit jeher nur wenige Unternehmen tarifvertraglich gebunden sind. Das gleiche gelte für den Einzelhandel und das Friseurhandwerk. Immerhin: Die Wach- und Sicherheitsdienste, die Entsorgungswirtschaft, Leiharbeit und Postdienste gelten laut SPD als relativ sichere Kandidaten für ein Erreichen der 50-Prozent-Quote.
Fachausschüsse für Sonnenstudios und Dönerbuden
Für alle anderen Branchen hat sich die Große Koalition eine ganz besondere Lösung ausgedacht. Dazu wird das 1952 vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhardt auf den Weg gebrachte "Mindestarbeitsbedingungsgesetz" wieder aus der Mottenkiste hervor geholt. In den letzten Jahren kam das Gesetz zwar überhaupt nicht mehr zur Anwendung; nun soll es aber mit leichten Veränderungen wieder zu Hilfe gezogen werden.
Demnach soll ein ständiger Hauptausschuss gebildet werden, in dem je drei Arbeitgeber- und drei Arbeitnehmervertreter sitzen. Diese sollen sich auf einen siebten als Vorsitzenden einigen - tun sie es nicht, kann der Arbeitsminister dem Kabinett einen Kandidaten vorschlagen. Dieser Ausschuss soll Branchen definieren, die vom Entsendegesetz nicht erfasst werden, in denen aber trotzdem ein Mindestlohn eingeführt werden soll. Als Branchen, die für dieses zweite Verfahren in Frage kommen, gelten aus Sicht der SPD besonders die Land- und Forstwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie und der Gartenbau.
Das letzte Wort hat aber auch hier der Arbeitsminister. Im Falle Münteferings dürfte klar sein, wie die Entscheidung ausfällt - nämlich pro Mindestlohn. Sollte das Arbeitsministerium eines Tages aber wieder von der CDU geführt werden, dürfte ebenso klar sein, dass es keine weiteren Mindestlöhne gibt.
Für Schulten von der Hans-Böckler-Stiftung ist das nicht akzeptabel. Er hält den ganzen Kompromiss für ein "unglaublich bürokratisches Verfahren". Schließlich könne sich der geplante Hauptausschuss kaum mit allen Branchen im Detail befassen. "Bald brauchen wir einen Fachausschuss für Sonnenstudios, einen für Dönerbuden und einen für was weiß ich noch alles."
"Eine nicht zu stoppende Flut"
Wirtschaftsliberale Forscher lehnen die Einigung in der Großen Koalition ebenfalls ab - wenn auch aus anderem Grund als die Gewerkschaften. "Es gibt doch Erfahrungen aus dem Baugewerbe", sagt Martin Werding vom Münchner Ifo-Institut. Der dort geltende Mindestlohn funktioniere überhaupt nicht. "Sobald man genauer hinschaut, stellt man Verstöße fest."
Ziel des Gesetzes sei es gewesen, deutsche Bauarbeitnehmer gegen internationale Konkurrenz zu schützen. "Aber das Gegenteil ist eingetreten." Denn je höher der Mindestlohn liege, desto eher lohne es sich, illegal darunter zu arbeiten. "Für Arbeitnehmer aus Polen ist eine Bezahlung unter dem Mindestlohn immer noch attraktiv", sagt Werding. Im Ergebnis verlören immer mehr einheimische Beschäftigte ihren Arbeitsplatz.
Für den Wirtschaftswissenschaftler steht deshalb eines fest: Wird der Mindestlohn auf andere Branchen ausgeweitet, "dann muss man massive Kontrollen durchführen". Einfach dürfte das nicht werden. Denn die zuständige Zollfahndung kommt schon in der Bauwirtschaft kaum hinterher. "Man stemmt sich gegen eine Flut, die nicht zu stoppen ist", sagt Werding.
Für die Gewerkschaften ist das kein Argument. Für sie gilt das Prinzip: "Jeder muss von seinem Lohn leben können." Deshalb halten die Arbeitnehmervertreter an ihrem ursprünglichen Konzept fest: Für alle Branchen muss ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn her. "Das ist überschaubar", sagt Schulten, "und viel leichter zu kontrollieren." Alles andere sei nur ein "fauler Kompromiss".