Koalitionskrach: Familienpolitik wird heftig kritisiert - DER SPIEGEL
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Koalitionskrach Familienpolitik wird heftig kritisiert

Die Entscheidungen des Bundeskabinetts zur Entlastung von Familien stoßen bei Fachpolitikern der Koalition auf Kritik. Die Regelung, dass bei Kindern bis sieben Jahren die Betreuungskosten erst ab 1000 Euro steuerlich absetzbar sein sollen, sei ungerecht.
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Berlin - "Gerade für Alleinerziehende wäre es wichtig gewesen, dass Betreuungskosten auch bei kleineren Kindern ab dem ersten Euro absetzbar sind", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl, der "Berliner Zeitung". Der "Rheinischen Post" erklärte sie: "Ich halte es für eine falsche Entscheidung, dass es nicht bei dem ursprünglichen Vorschlag geblieben ist, die Kosten für Kinderbetreuung ab dem ersten Euro steuerlich abzugsfähig zu machen."

Auch die CSU-Familienpolitikerin Maria Eichhorn zeigte sich unzufrieden. "Der große Wurf ist das nicht. Ich hätte mir gewünscht, dass mehr Geld für die Kinderbetreuung zur Verfügung steht", sagte sie.

Auch Elternverbände kritisierten den Kabinettsbeschluss als sozial ungerecht. "Arme Familien, die gar keine Steuern zahlen, werden benachteiligt, wenn die einzige Förderung der Kinderbetreuung in der Möglichkeit besteht, die Kosten von der Steuer abzusetzen", sagte der Vorsitzende des Bundeselternrates, Wilfried Steinert, der "Berliner Zeitung".

Steinert forderte, Geld statt für Steuerfreistellungen für die Finanzierung von kostenlosen Kindergärten, Lernmitteln und Schulspeisungen zu verwenden. Der Chef des Deutschen Elternvereins, Ulrich Klieges, sagte der Zeitung, gerade bei der Kinderbetreuung müsste den Ärmsten der Gesellschaft besonders geholfen werden.

"Verfahren ist zu kompliziert"

Kritik kam auch vom Bund der Steuerzahler. "Grundsätzlich begrüßen wir die Entlastung der Familien aber das vorgesehene Verfahren ist für alle Beteiligten viel zu kompliziert", sagte Hans-Joachim Vanscheidt, der Leiter der Steuerfachabteilung des Bundes, der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Zu komplex sei das Verfahren sowohl für die betroffenen Eltern wie auch für die Finanzämter.

Nach wochenlangem Streit zwischen Finanz- und Familienministerium hatte das Kabinett auf seiner Klausurtagung in Genshagen vereinbart, dass Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren gilt die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro, bei kleineren Kindern jedoch erst bei den Ausgaben, die eine Grenze von 1000 Euro überschreiten. Insgesamt sollen jährlich 460 Millionen Euro für die steuerliche Absetzbarkeit vom Bund bereitgestellt werden.