Koalitionsstreit: Reform der Erbschaftsteuer verzögert sich - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Koalitionsstreit Reform der Erbschaftsteuer verzögert sich

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgeschrieben, die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2007 zu reformieren. Doch noch immer liegen die Positionen der Koalitionäre weit auseinander. Jetzt sollen die Finanzminister der Länder helfen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Düsseldorf - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wolle bei der heutigen Finanzministerkonferenz eine Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeiführen, berichtete das Düsseldorfer "Handelsblatt". Damit hoffe die SPD-Fraktion, Zeit zu gewinnen, bis das Bundesverfassungsgericht in einem derzeit laufenden Verfahren zur Erbschaftsteuer entschieden hat. Steinbrück, den der Koalitionsvertrag verpflichte, das Gesetz bis zum Ende des Jahres durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, wolle dem absehbaren Konflikt mit der Union ausweichen.

Ziel der Reform ist es, Unternehmenserben, die den Betrieb fortführen, zu entlasten. Die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen soll in solchen Fällen über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg jährlich um zehn Prozent reduziert werden. Die SPD will die Höhe der jährlichen Entlastung an die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze knüpfen. Die Union will dagegen eine unverbindlichere Formulierung erreichen. Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Parteien ist die Frage, wie Betriebs- und Privatvermögen von einander abgegrenzt werden können.

Am 30. August habe das Bundesfinanzministerium zudem einen vorläufigen Referentenentwurf für das "Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge", an die Länder verschickt, schrieb die Zeitung. Zu dem Entwurf sollten die Länder in vier Wochen Stellung nehmen. Der Entwurf enthalte an den zwischen Union und SPD umstrittenen Punkten alternative Formulierungen. Dazu gehöre die sogenannte Arbeitsplatzklausel, die Steuernachlässe vom Erhalt von Arbeitsplätzen abhängig machen soll. "Es geht ja um eine reine Ländersteuer", begründete ein Sprecher Steinbrücks das Vorgehen.

Das Bundesverfassungsgericht will bis Ende dieses Jahres über die Erbschaftsteuer entscheiden. Der Bundesfinanzhof hatte vor vier Jahren die Verfassungsrichter angerufen, weil er die niedrigere Bewertung von Immobilien und Betrieben gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ansieht.

mik/ddp