Kompetenzstreit Darf es Lotto im Internet geben?
Hamburg - Die Auseinandersetzung zwischen Bundesländern und Kartellamt um mehr Wettbewerb auf dem Lottomarkt nimmt an Schärfe zu. Mehrere Landes-Lottogesellschaften kündigten heute an, der Aufforderung des Kartellamtes nicht nachzukommen, die Angebote für Internetkunden wieder zu öffnen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) kritisierte, das Kartellamt überschreite mit der neuen Entscheidung seine Kompetenzen.
Das Bundeskartellamt hatte den Lottogesellschaften untersagt, den "aufsichtsbehördlichen Weisungen zur Schließung ihres Internetvertriebs" zu folgen, wie Kartellamtssprecherin Irene Sewczyk bestätigte. Die Lottogesellschaften dürften nicht einfach auf eine Weisung der Landeschefs hin ihre Internet-Angebote schließen. Bis zum 30. November hätten die Gesellschaften nun Zeit, um dazu Stellung zu nehmen.
Bisher hatten die staatlichen Anbieter die Online-Kunden bei der Registrierung nach ihrem Wohnort gefragt und sie gezwungen, bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes zu tippen, in dem sie wohnen.
Bei gleichen Gewinnchancen waren die Bearbeitungsgebühren in den Ländern allerdings sehr unterschiedlich. Im Kampf für sinkende Preise hatte das Bundeskartellamt daher im August die regionalen Lottogesellschaften aufgefordert, ihre Internetangebote für Spieler aus anderen Bundesländern zu öffnen. Daraufhin hatten die meisten Bundesländer ihre Lottogesellschaften angewiesen, ihre Online-Tippscheine komplett einzustellen. Dagegen ging nun das Kartellamt vor.
"Dies ist eine in der deutschen Kartellrechtspraxis bislang unvorstellbare Androhung", sagte der Geschäftsführer der derzeit federführenden Lottogesellschaft Brandenburg, Horst Mentrup. Die Bundesbehörde wolle den Lottogesellschaften untersagen, Weisungen der für sie zuständigen Landesregierungen und Aufsichtsbehörden zu befolgen.
Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) bezeichnete die Entscheidung der Wettbewerbshüter als völlig unverständlich. Die Länder wollten das Glücksspiel konsequent am Spielerschutz und der Spielsuchtbekämpfung ausrichten, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert habe.
Lotto Hessen will gegen Kartellamtsweisung klagen
"Wenn das Bundeskartellamt jetzt mehr Wettbewerb beim Glücksspiel fordert, geht das genau in die entgegengesetzte Richtung." Zum Schutz der Spieler wollten die Länder dafür sorgen, "dass das Glücksspiel in Deutschland nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt".
Der Geschäftsführer von Lotto Sachsen-Anhalt, Wolfgang Angenendt, erklärte, die Abmahnung lasse ihn kalt. Es sei eine Unternehmensentscheidung und nicht die der Landesregierung gewesen, den Online-Tipp-Service einzustellen, sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Er berief sich auf das Lotterierecht und das Ordnungsrecht, die den Spielbetrieb auf das jeweilige Bundesland beschränkten. Für die geforderte bundesweite Öffnung gebe es keine Genehmigung.
Lotto Hessen kündigte an, gegen die Weisung des Bundeskartellamts vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Das Amt scheine "die föderale Grundordnung und damit die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht länger akzeptieren zu wollen", sagte Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann.
Kartellamtssprecherin Sewczyk betonte, es gehe bei der Verfügung nicht um die Frage, ob das staatliche Monopol an sich gerechtfertigt sei. Daher stehe sie auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das Regionalitätsprinzip im Lotterie-Staatsvertrag verstoße jedoch in Teilen gegen europäisches Kartellrecht.
kaz/AP