Korruption: BGH hebt Bestechungsurteil gegen Siemens-Manager auf - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Korruption BGH hebt Bestechungsurteil gegen Siemens-Manager auf

Wende im Siemens-Prozess: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil in der Korruptionsaffäre zum Teil revidiert. Es sprach einen hochrangigen Ex-Manager vom Vorwurf der Bestechung frei - und entschied, dass der Industriekonzern keinen Gewinnausgleich für Schmiergeld-Aufträge zahlen muss.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei früheren Siemens-Managern zum Teil gekippt. Es sprach den Hauptangeklagten Andreas K. vom Urteil der Bestechung frei. K. sei zwar zu Recht der Untreue schuldig gesprochen worden. Es seien Schmiergelder aus schwarzen Kassen an den italienischen Energiekonzern Enel gezahlt worden, um an Aufträge zu kommen. Es liege aber keine Bestechung vor.

Siemens-Logo in München: Anklagen gegen Manager teilweise revidiert

Siemens-Logo in München: Anklagen gegen Manager teilweise revidiert

Foto: DDP

K. war Finanzchef der Siemens-Kraftwerkstochter KWU. Er hatte im Jahr 2000 über die Konten von Briefkastenfirmen in Liechtenstein mehrere Millionen Euro Schmiergeld an Enel-Mitarbeiter gezahlt und im Gegenzug Aufträge über 338 Millionen Euro für Siemens bekommen.

Im Mai 2007 verurteilte ihn das Landgericht Darmstadt wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 400.000 Euro Geldbuße. Den Siemens-Mitarbeiter Horst V. verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten Haft auf Bewährung.

Beide Urteile hob der BGH jetzt auf. Bis 2002 sei die Bestechung im Ausland nicht strafbar gewesen, die begünstigten Enel-Mitarbeiter seien auch keine ausländischen Amtsträger, hieß es zur Begründung. Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun eine neue Strafe gegen den Siemens-Manager festsetzen und prüfen, ob V. auch wegen Beihilfe zur Untreue zu verurteilen ist.

Bei der neuen Verhandlung der Fälle ist eine Verurteilung wegen Untreue weiterhin möglich. Der Vertreter der Anklagebehörde, Bundesanwalt Wilhelm Schmidt, betonte nach der Verkündung: "Das BGH-Urteil hat deutlich gemacht, dass allein das Halten einer schwarzen Kasse den Straftatbestand der Untreue erfüllt." Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass Anknüpfungspunkt für eine Bestrafung des Angeklagten erst die Schmiergeldzahlungen sein könnten. Die Staatsanwaltschaft München, die diverse Korruptionsfälle von Siemens-Mitarbeitern verfolgt, werde "Honig aus dieser Entscheidung saugen".

Siemens muss keinen Gewinnausgleich zahlen

Der zweite Strafsenat des BGH entschied zudem, dass Siemens keinen Gewinnausgleich für Schmiergeld-Aufträge zahlen muss. Das Landgericht Darmstadt hatte den Konzern zur Zahlung von 38 Millionen Euro verurteilt. Begründung: Siemens habe sich durch Schmiergeldzahlungen Aufträge für Kraftwerksturbinen im Wert von 450 Millionen Euro gesichert. Daraus war nach Gerichtsangaben ein Gewinn von 104 Millionen Euro vor Steuern erwirtschaftet worden.

Siemens hatte sich gegen die Verurteilung gewehrt. Man habe in Italien bereits Entschädigungen an Enel gezahlt, sagte der Konzern zur Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass Siemens mehr abführen müsse. Dem gab der Bundesgerichtshof nicht statt.

Die Siemens-Affäre ist die wohl größte Schmiergeldaffäre der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die neue Konzernspitze hat die Summe dubioser Zahlungen auf 1,3 Milliarden Euro beziffert. Straf- und Steuernachzahlungen sowie interne Ermittlungen kosteten den Konzern nach eigenen Angaben bereits 1,9 Milliarden Euro. Eine hohe Strafe der US-Börsenaufsicht ist ebenfalls noch möglich.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen Korruptionsverdachts gegen rund 300 Beschuldigte, darunter auch fünf ehemalige Siemens-Vorstände, darunter den langjährigen Finanzchef Heinz-Joachim Neubürger. Ein Ex-Manager wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Siemens will die Verantwortlichen auf Schadenersatz verklagen.

In einem weiteren Fall hat die Nürnberger Staatsanwaltschaft Ex-Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer nach verdeckten Millionenzahlungen an die Gewerkschaft AUB (Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger) wegen Untreue angeklagt. Die AUB sollte als Gegengewicht zur IG Metall gestärkt werden. Der Prozess gegen Feldmayer beginnt voraussichtlich im Herbst.

Az.: 2 StR 587/07

ssu/AP/AFP/dpa/ddp/Reuters