Korruptionsbekämpfung bei der Bahn Datenspitzel in der Grauzone
Hamburg - Es klingt nach Undercover und Verbrechen: "Eichhörnchen" oder "Babylon" hießen die Operationen der Deutschen Bahn (DB). Dahinter steckten "Spähaktionen", bei denen die nebenberuflichen Geschäftstätigkeiten hochrangiger Mitarbeiter und deren Ehefrauen durchleuchtet wurden, wie der "Stern" berichtet. Über Adress- und Kontendaten seien mögliche Verbindungen zu Lieferanten des Konzerns ermittelt worden.
Hauptbahnhof Berlin: Bahn wehrt sich gegen Vergleiche mit der Telekom
Foto: REUTERSBesonders pikant: Die Bahn erledigte die delikaten Aufgaben nicht selbst, sondern beauftragte ausgerechnet die Ermittlungsfirma Network Deutschland, die schon in die jüngste Spitzelaffäre bei der Telekom verwickelt war. Der Skandal scheint perfekt.
In der Darstellung der Bahn hört sich das ganz anders an: Hochrangige Mitarbeiter - die teils mit Millionen hantieren - sind verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten außerhalb des Konzerns offenzulegen. Ob die Manager dem nachkommen, "muss eine Konzernrevision regelmäßig prüfen", erklärt Wolfgang Schaupensteiner, oberster Compliance-Beauftragter des Konzerns. Ein "Routinevorgang, so wie Sie eine Tür auf- und zumachen."
In 43 "Fällen" sei die Firma Network Deutschland GmbH zur "Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und von Korruption" beauftragt worden, erklärte der Konzern bereits im vergangenen Sommer. Die Empörung über die vom "Stern" berichteten Details findet der Konzern unangebracht. Selbst für die dubiose Tatsache, dass die Aufträge teils nur mündlich vergeben wurden, findet Schaupensteiner eine trockene Erklärung: Man habe dadurch nicht zuletzt die Mitarbeiter schützen wollen.
In der Öffentlichkeit freilich kommen solche Methoden nicht sonderlich gut an. Zumal sich der Fall in eine Reihe ähnlicher Vorgänge einzureihen scheint. Mal geht es um Korruptionsbekämpfung, manchmal will ein Konzern schlicht aufklären, wer unliebsame Informationen nach außen durchsticht. Die Telekom ließ, wie der SPIEGEL aufdeckte, jahrelang Mitarbeiter, Journalisten und Betriebsräte in großem Stil überwachen. Die Lufthansa überprüfte bereits Anfang 2001 die Flugdaten eines Wirtschaftsjournalisten, um eine undichte Stelle im Unternehmen zu enttarnen.
Beim Discounter Lidl bespitzelten Sicherheitsfirmen in Hunderten Filialen Mitarbeiter systematisch mit Videokameras und Detektiven - angeblich, um Diebe zu überführen. Notizen über Mitarbeiter wurden angelegt wie: "Auffällig zu bemerken ist, dass sich Frau X mir gegenüber sehr nervös verhält." Am Ende musste Lidl insgesamt rund 1,5 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
"Das ist nicht Telekom zwei"
Die Bahn wehrt sich jetzt gegen solche Vergleiche. Der Versuch, "Vorfälle bei der DB" in eine Reihe mit Ereignissen bei den Unternehmen Lidl und Telekom zu stellen, sei "blühender Unsinn", heißt es in der Presseerklärung. Auch der stellvertretende Berliner Datenschutzbeauftragte Thomas Petri erklärt: "Das ist nicht Telekom zwei" - schließlich wurden weder Journalisten noch Betriebsräte ausgespäht noch Videokameras eingesetzt oder Telefonverbindungen überprüft.
Die Bahn findet, dass sie sich auf legalem Terrain bewegt hat. Insofern wirft die Affäre vor allem die Frage auf: Was ist erlaubt im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption?
Für die Konzerne ist es eine Krux: Je mehr sie investieren, desto anfälliger sind sie naturgemäß für Korruption. Wer sorgt dafür, dass tatsächlich nur ökonomisch sinnvolle Angebote zum Zuge kommen? Dass Mitarbeiter Aufträge nicht ihren Freunden und Verwandten zuschachern? Über die jetzt bemängelten Recherchen sei man auf "nicht wenige Fälle" gestoßen, in denen genau das geschehen sei, erklärt Bahn-Manager Schaupensteiner in einer Telefonkonferenz. Das gehe so weit, "dass die Mitarbeiter bei sich selbst bestellt haben."
Nahezu alle Unternehmen beschäftigen deshalb inzwischen eigene Compliance-Abteilungen - auch, um Korruption im Siemens-Stil zu verhindern. Sind Methoden wie bei der Bahn also normal? "Wir arbeiten als Berater, nicht als Polizisten", heißt es bei einem Dax-Konzern, der in diesem Zusammenhang nicht genannt werden will. Kollegen könnten beispielsweise anonym verdächtige Beobachtungen melden. Das Überwachen von Mitarbeitern gehöre aber nicht zu den Aufgaben der Abteilung. Auch würden keine Detekteien damit beauftragt.
Der Korruptionsexperte einer Beratungsfirma dagegen erklärt, das Kontrollieren von Ehepartnern gehöre zum "ganz normalen Anti-Korruptions-Einmaleins". Schließlich sei es das typische Muster von Korruptionsfällen, dass Dritte ins Spiel kommen, oft die Ehepartner. "Also muss man herausfinden: Tauchen Namen von Partnern oder ihre Firmen als Kreditoren auf? Besitzen Partner Firmen, die Geschäftspartner sind? Haben sie ein Gewerbe angemeldet?" All diese Informationen ließen sich freilich ganz ohne Detektei herausfinden, indem man bei Inkassounternehmen nachfrage oder ins Handelsregister schaue. "Das sind alles allgemein zugängliche Daten."
"Proaktiv" oder nur "bei Gefahrenlage"?
Die Bahn macht keinen Hehl daraus, dass sie die Untersuchungen "proaktiv" durchführte, wie Schaupensteiner erklärt. Der Konzern hält das für rechtmäßig. Ob man unbescholtene Mitarbeiter nicht wenigstens im Nachhinein über die Untersuchungen hätte informieren müssen? "Da haben wir keinen Anlass gesehen", sagt Schaupensteiner - die gesammelten Daten seien schließlich wieder gelöscht worden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und sein Stellvertreter Thomas Petri sehen das anders. Wenn man schon Mitarbeiter untersuche, "sind die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit sehr, sehr hoch", hält Petri dagegen. "Es muss konkrete Verdachtsmomente geben und eine Gefahrenlage vorliegen." Verwandte dürften zudem nur in absoluten Ausnahmefällen überprüft werden. Und selbstverständlich müssten zudem schriftliche Aufträge vorliegen und der Betroffene informiert werden, wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist. "Sonst ist das ein klarer Datenschutzverstoß."
Der Verdacht besteht, dass die Bahn gegen diese Regeln verstoßen hat. Die Berliner Behörde prüft deshalb weitere Schritte. Dass die Staatsanwaltschaft einschreite, sei eher unwahrscheinlich, sagt Petri. Aber ein Bußgeld könne der Bahn schon blühen. "Das kann bis in den dreistelligen Tausender-Bereich gehen." Sollte die Bahn damit davonkommen, hat sich der Einsatz wahrscheinlich sogar gelohnt. Wirtschaftskriminalität kostet viele Großkonzerne jährlich Millionen.