Krankenkassen Vorstände müssen Gehalt offen legen
Karlsruhe - Sie klagten sich durch die Instanzen und bekamen doch nicht Recht: Zwei Vorstände der Bertelsmann Betriebskrankenkasse hatten gegen die Offenlegung ihres Gehalts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie argumentierten, dies ermögliche einen Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse und verletze ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung. Die Vorinstanzen bis hin zum Oberlandesgericht Hamm wiesen ihre Klage ab. Auch von Seiten der Verfassungsrichter hieß es nun, dass ihre Grundrechte nicht verletzt würden.
Seit März 2004 verpflichtet das Sozialgesetzbuch die gesetzlichen Krankenkassen dazu, die jährlichen Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Regelung einen wichtigen Zweck verfolge: Die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen trage dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler Rechnung und schaffe gleichzeitig die Möglichkeit für einen Vergleich. Die Angaben über die Vorstandsvergütungen könnten gegebenenfalls Rückschlüsse auf Einsparpotentiale der Krankenkasse ermöglichen. Darüber hinaus solle die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln erhöhen.
Auch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit blieben gewahrt. Zwar stelle die Offenlegung des Gehalts für die Betroffenen einen nicht unerheblichen Eingriff dar, schließlich lasse sie Rückschlüsse über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass nicht die engere Privatsphäre betroffen sei. Das Gesamtvermögen könne so nicht umfassend erfasst werden.
Gehälter der Kassenvorstände
| Krankenkasse | Vergütung pro Jahr in Euro |
|---|---|
| Kassenärztliche Bundesvereinigung | 260.000 |
| Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen | 250.000 |
| Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein | 240.000 |
| Kassenärztliche Vereinigung Bayern | 230.000 |
| Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe | 230.000 |
| DAK | rund 224.000 |
| Bundesverband Betriebskrankenkassen | 215.000 |
| Barmer | rund 192.000 |
| Kaufmännische Krankenkasse | 191.000 |
| Vereinigte IKK | rund 177.000 |
| Landesverband NRW der Betriebskrankenkassen | 175.000 |
| AOK-Bundesverband | rund 174.000 |
| City BKK Hamburg | rund 169.000 |
| Taunus BKK | rund 167.000 |
sil/Reuters/dpa