Krankenkassen: Vorstände müssen Gehalt offen legen - DER SPIEGEL
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Krankenkassen Vorstände müssen Gehalt offen legen

Das Urteil soll für mehr Transparenz sorgen: Die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin die Höhe ihrer Vergütungen bekannt geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Verstoß gegen die Verfassung liege nicht vor.
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Karlsruhe - Sie klagten sich durch die Instanzen und bekamen doch nicht Recht: Zwei Vorstände der Bertelsmann Betriebskrankenkasse hatten gegen die Offenlegung ihres Gehalts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie argumentierten, dies ermögliche einen Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse und verletze ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung. Die Vorinstanzen bis hin zum Oberlandesgericht Hamm wiesen ihre Klage ab. Auch von Seiten der Verfassungsrichter hieß es nun, dass ihre Grundrechte nicht verletzt würden.

Seit März 2004 verpflichtet das Sozialgesetzbuch die gesetzlichen Krankenkassen dazu, die jährlichen Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Regelung einen wichtigen Zweck verfolge: Die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen trage dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler Rechnung und schaffe gleichzeitig die Möglichkeit für einen Vergleich. Die Angaben über die Vorstandsvergütungen könnten gegebenenfalls Rückschlüsse auf Einsparpotentiale der Krankenkasse ermöglichen. Darüber hinaus solle die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln erhöhen.

Auch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit blieben gewahrt. Zwar stelle die Offenlegung des Gehalts für die Betroffenen einen nicht unerheblichen Eingriff dar, schließlich lasse sie Rückschlüsse über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass nicht die engere Privatsphäre betroffen sei. Das Gesamtvermögen könne so nicht umfassend erfasst werden.

Gehälter der Kassenvorstände

Krankenkasse Vergütung pro Jahr in Euro
Kassenärztliche Bundesvereinigung 260.000
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen 250.000
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein 240.000
Kassenärztliche Vereinigung Bayern 230.000
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 230.000
DAK rund 224.000
Bundesverband Betriebskrankenkassen 215.000
Barmer rund 192.000
Kaufmännische Krankenkasse 191.000
Vereinigte IKK rund 177.000
Landesverband NRW der Betriebskrankenkassen 175.000
AOK-Bundesverband rund 174.000
City BKK Hamburg rund 169.000
Taunus BKK rund 167.000
Quelle: dpa, 2008

sil/Reuters/dpa