Kundenstrafe - DER SPIEGEL
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Kundenstrafe

• aus DER SPIEGEL 8/1975
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Auf 3000 Mark Konventionalstrafe verklagte das Cash-and-carry-Unternehmen Metro (Umsatzschätzung: über sechs Milliarden Mark) einen Neußer Rundfunkhändler, der bei Metro eine Fleischplatte, eine Krawatte und eine Packung Vogelfutter erworben hatte. Den Grossisten mißfiel, daß der Händler statt für sein Geschäft für seinen privaten Haushalt einkaufte. Seit das Bundeswirtschaftsministerium den Cash-andcarry-Händlern empfahl, ihre Betriebe bis auf die Lebensmittelabteilung in normale, den Konsumenten zugängliche Verbrauchermärkte umzuwandeln, versucht der Abhol-Handel mit allen Mitteln, sich als veritabler Großhändler auszuweisen. Insider schätzen die Zahl der Konventionalstrafen-Exempel, die Metro derzeit an Kunden statuiert, auf über 30.

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