Länderfinanzausgleich: Mission impossible - DER SPIEGEL
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Länderfinanzausgleich Mission impossible

Mit ihrem Urteil gegen zusätzliche Finanzhilfen für Berlin haben die Verfassungsrichter nicht nur dem Senat der Hauptstadt eine herbe Abfuhr erteilt. Sie mahnten auch die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs an - eine nahezu unlösbare Aufgabe für die Beteiligten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Ein Kinderparadies war das Kollwitzplatzviertel in Berlins Szenestadtteil Prenzlauer Berg schon immer. Seit einigen Monaten aber läuft noch ein ganz besonderes Unterhaltungsprogramm für den Nachwuchs: Regelmäßig sind dort Bagger zu bewundern, die an der Bordsteinkante tiefe Löcher ausheben. Anschließend montiert ein Arbeiter ein stählernes Gestell, dann schiebt der Bagger den Erdhaufen wieder in die Grube zurück.

Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg: Neue Laternen wichtiger als neue Straßen

Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg: Neue Laternen wichtiger als neue Straßen

Foto: DPA

Gewiefte Eltern nutzen die faszinierenden Vorgänge für eine Erholungspause im Café. "Ringsum baggern die hier Löcher. Mein Emil schaut zu, und ich les in Ruhe Zeitung", beschreibt eine Frau das Gratis-Kinderprogramm in der Nachbarschaft.

Das Geheimnis der emsigen Bauarbeiten ist schnell erklärt: Die Stahlgestelle in den Löchern dienen als Fundament für neue Straßenlaternen, etwa alle fünfzig Meter wird eine neu platziert. Im ganzen Viertel sind das mehrere hundert Stück. Selbst die Quartierbewohner betrachten die Maßnahme als puren Luxus: "Die alten DDR-Laternen taten es noch", sagt die junge Mutter. "Aber die Neuen sind viel schöner."

Die schöne neue Straßenbeleuchtung ist nur ein Beispiel von vielen, die Zweifel an der extremen Haushaltsnotlage nähren, die Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht reklamiert hat. Natürlich fehle es an allen Ecken und Enden, sagt ein Tourist am Kollwitzplatz. Doch solange Geld für solche nicht zwingend notwendigen Maßnahmen da sei, könne das Elend doch nicht so groß sein.

Bundeshilfen nur als "ultima Ratio"

So oder so ähnlich argumentieren auch die Ministerpräsidenten der reichen Bundesländer, wenn sie sich gegen die Ansprüche der ärmeren Länder zur Wehr setzen. Berlin leistet sich drei Opern, drei Universitäten, zwei Tierparks und sechs Wohnungsbaugesellschaften mit einem Hausbestand im Wert von fünf Milliarden Euro - und das bei einem Schuldenstand in Höhe von 61 Milliarden Euro. Die Perspektive der Länderchefs haben die Richter des zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht mit ihrem Urteil voll bestätigt. Die Bundeshilfen dienten nicht dazu, "übermäßige Ausgabenpolitik" eines Landes zu "honorieren", lautet der Tenor des Urteils. Sie dürften nur als "ultima Ratio" eingesetzt werden, wenn etwa ein Land zuvor schon sein Tafelsilber versetzt und alle Ausgaben auf das Nötigste reduziert hat.

Die höchstrichterliche Ohrfeige für Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ließ jedoch einen Aspekt in den Hintergrund treten, der den Richtern mindestens ebenso wichtig ist. Bereits zum zweiten Mal ließen sie in einem Urteil ihre Zweifel an dem bestehenden System der Geldverteilung zwischen Bund und Ländern mehr als deutlich erkennen. Auch diesmal wieder forderten sie die Beteiligten dringend auf, "Lösungskonzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und deren Bewältigung" zu schaffen. Die anstehende zweite Stufe der Föderalismusreform böte die Gelegenheit dazu.

Doch damit haben die Richter den Politikern an eine denkbar komplizierte Aufgabe erinnert, die sich in der aktuellen Konstellation kaum lösen lässt. Denn die entscheidende Hürde in den Verhandlungen zur Föderalismusreform ist der so genannte Länderfinanzausgleich, den Karlsruhe bereits 1999 für verfassungswidrig erklärt hatte.

Sozialkosten engen den Spielraum ein

Bislang hielten Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg den Rest der Republik mit rund 6,9 Milliarden Euro jährlich über Wasser. Eine Summe, die insbesondere Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber und sein hessischer Amtskollege Roland Koch für unzumutbar hoch halten. So ärgerte sich Koch jüngst öffentlich darüber, dass sein Land sogar Schulden aufnehmen müsste, um seinen Verpflichtungen gegenüber den ärmeren Ländern zu erfüllen.

Die Nehmerländer argumentieren naturgemäß ganz anders. Sie verweisen auf die hohen Sozialkosten, die bundesweit einheitlich festgelegt sind und ihren finanziellen Spielraum von vorneherein stark einschränken. Gleichzeitig bleiben die Steuereinnahmen pro Kopf weit hinter denen der reichen Länder zurück. Schlusslichter sind hier die Ostländer, die allesamt weniger als 500 Euro pro Einwohner einnehmen. Hessen dagegen erzielt fast 1800, Hamburg sogar 2400 Euro.

An Vorschlägen mangelt es nicht, wie ein möglichst gerechter Ausgleich herzustellen ist, der darüber hinaus auch noch Anreize schafft, den Wohlstand des betreffenden Landes durch eigene Akzente in der Finanzpolitik zu mehren.

Am klarsten und auf den ersten Blick einfachsten formuliert es die FDP: Ihre Steuerexperten plädieren für einen Stopp der Umverteilung zwischen den Ländern. Für Ausgleichszahlungen soll allein der Bund zuständig sein. Zum Start solle alles auf Null gestellt werden - Schulden und Guthaben.

Ruinöser Steuerwettbewerb

Darüber hinaus sollen die Länder gemäß dem FDP-Vorschlag mehr Autonomie bei der Festlegung von Steuern erhalten. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) schlägt vor: Die Länder sollten das Recht bekommen, bei den bundesweiten Sätzen der Einkommen- und Körperschaftsteuer Zuschläge und Abschläge vorzunehmen.

Doch dafür müsste zunächst geklärt werden, wer die Schulden von Bund und Ländern übernehmen soll - eine unmögliche Aufgabe. Überdies, so argumentiert der Finanzexperte Thomas Lenk, Direktor des Instituts für Finanzen an der Universität Leipzig, würden dadurch die strukturellen Ungleichgewichte nicht beseitigt.

Die Idee einer größeren Autonomie in der Steuergesetzgebung sei zwar in anderen Staaten erprobt, etwa in Australien und den USA; doch dort legten die Staaten auch die Ausgaben in wesentlich größerem Umfang selbst fest. Das daraus entstehende Wohlstandsgefälle widerspreche in Deutschland aber der Verfassung. Die armen Länder hätten also anders als die reichen kaum die Möglichkeit Steuern zu senken, um etwa Investoren anzulocken. Sie würden damit regelrecht in eine Abwärtsspirale hineingezogen.

Gleichwohl hält Lenk mehr Wettbewerb grundsätzlich für wünschenswert: "Die Unterschiede sollten sich aber in einem festgelegten Rahmen bewegen".

Neue Grenzen braucht das Land

Nennenswerte Chancen auf eine Durchsetzung dürfte das Autonomiemodell allerdings nicht haben. Zu stark ist in den elf Nehmerländern die Furcht, in die beschriebene Abwärtsspirale zu geraten und am Ende vollkommen abgehängt zu werden.

Eine andere Möglichkeit, das Finanzgefälle zwischen den Ländern in den Griff zu bekommen, ist ebenso radikal: Man könnte schlicht die Landesgrenzen neu ziehen und auf diese Weise strukturschwache und reiche Regionen miteinander verbinden.

Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn machte erst kürzlich mit einem entsprechenden Vorschlag Schlagzeilen. Er sprach sich für die Zusammenlegung von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aus. In dem Punkt weiß er sich einig mit dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck. Der Landeschef von Rheinland-Pfalz hat sich jedoch bereits den Unmut der Nachbarn zugezogen, als er die "Eingemeindung" des Saarlands für unausweichlich erklärte.

Dass es zu einer Neuordnung der Bundesländer kommen wird, kann man getrost ausschließen. Zum einen sind Vorschläge in dieser Richtung schon vielfach im Sande verlaufen. Selbst die Macht des langjährigen CDU-Chefs Helmut Kohl reichte nicht weit genug, die von ihm favorisierte Länderreform voranzubringen. Zum anderen erheben die Experten auch prinzipielle Einwände: "Wenn eine Länderreform allein dazu dienen soll, den Länderfinanzausgleich zu ersetzen, griffe sie zu kurz", sagt Lenk. "Das liefe nämlich darauf hinaus, dass ein reicher Onkel den armen Neffen zu sich ins Haus holt, um künftig sein Taschengeld besser kontrollieren zu können."