Versicherungen Lästiges Problem
Für Hans Grutschus, 62, war es ein Geschäft wie viele andere: Der Chef der Versicherungsgruppe Deutscher Ring verkaufte, für 31 Millionen Mark, eine Tochterfirma an einen schweizerischen Assekuranzkonzern. Alles schien in bester Ordnung, das Geschäft wurde beim Amtsgericht Hamburg zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet, der Verkaufspreis in der Bilanz vermerkt.
Die schon fast vergessene Transaktion aus dem Jahre 1985 könnte dennoch für alle Beteiligten ein böses Nachspiel haben. Seit Monaten ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Ring-Chef Hans Grutschus und seine Vorstandskollegen. Sie stehen im Verdacht, die Tochterfirma weit unter Wert verkauft zu haben - zum Nachteil der Versicherten. Ihnen steht, so schreibt der Gesetzgeber vor, der größte Teil des Verkaufserlöses zu.
Wenn der Staatsanwalt im nächsten Jahr Anklage erhebt, könnte es in doppelter Hinsicht zu einem spektakulären Prozeß kommen. Auf der Anklagebank säßen dann nicht nur etliche Ring-Manager. Wohl zum ersten Mal müßte ein bundesdeutsches Strafgericht auch über die Verantwortung eines Bundesaufsichtsamtes für die Zustände im Assekuranzgewerbe befinden.
Daß der Ring-Chef seine Karriere womöglich mit einem peinlichen Prozeß beenden muß, hat er dem Bund der Versicherten (BdV) zu verdanken. Dessen Vorsitzender Hans Dieter Meyer hatte im April dieses Jahres eine Anzeige wegen Betrugsverdacht bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben.
Die jetzt abgeschlossenen Ermittlungen der Kriminalpolizei förderten nicht nur ein geschickt eingefädeltes Geschäft zum Nachteil der Ring-Versicherten zutage. Der Vorgang belegt auch das herzliche Einvernehmen der Assekuranzfirmen mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin. Die Kripo dehnte ihre Ermittlungen deshalb auf den bis 1989 amtierenden BAV-Präsidenten August Angerer, 66, aus. Er hatte den dubiosen Firmenverkauf offiziell genehmigt.
Das gute Einvernehmen zwischen der Hamburger Versicherung und ihrer Aufsichtsbehörde ist erstaunlich. Noch Ende der Siebziger lagen die Ring-Manager im heftigen Clinch mit dem BAV. Durch Mißmanagement hatte der Vorstand das Unternehmen so heruntergewirtschaftet, daß die Berliner aufmerksam wurden. Nur mit drastischen Sparmaßnahmen konnte der damals neu ernannte Ring-Chef Hans Grutschus die Einsetzung eines Zwangsverwalters und den Entzug der Geschäftserlaubnis abwenden.
Nach dem Streit hatte Ring-Inhaber Rudolf August Oetker offensichtlich die Freude an dem angeschlagenen Unternehmen verloren. »Aus persönlichen Gründen« verkaufte der Bielefelder Industrielle Mitte 1985 die Deutsche Ring Lebensversicherungs AG an die Basler Versicherungsgruppe in Basel.
Die neuen Eigentümer machten sich sofort daran, die Konzernstruktur beim Ring umzukrempeln. Dachgesellschaft der Gruppe war damals die Ring-Lebensversicherung. Diese wiederum war Alleineigentümerin der Deutsche Ring Sachversicherungs AG. Diese Konstruktion hatte für die Schweizer einen großen Nachteil. Alle Gewinne der Sachversicherung gingen an die Lebensversicherung, sie durften deshalb nur zum Teil an die Eigentümer ausgeschüttet werden.
Das lästige Problem ließ sich umgehen. Die Lebensversicherung verkaufte ihre Tochter an die Basler, nun konnten die neuen Besitzer die Gewinne der Sachversicherung ungeschmälert und allein einstreichen. Zuvor mußte jedoch der Wert des Unternehmens bestimmt werden. Die Deutsche Treuhand-Gesellschaft (DTG) taxierte ihn auf 31 Millionen Mark. Zu diesem Betrag wollten die Schweizer ihrer Tochter die Sachversicherung abkaufen.
Nun stand nur noch die Genehmigung des BAV aus. Am 21. November 1985 schickte Grutschus deshalb das DTG-Gutachten mit der Bitte um rasche Prüfung nach Berlin; schließlich sollte das gute Geschäft noch vor Jahresende durchgezogen werden.
Doch plötzlich tauchten unerwartete Hindernisse auf. Am 18. Dezember gab der um eine Stellungnahme gebetene Leiter der Abteilung VI (Finanzaufsicht über Schaden- und Unfallversicherungen) ein vernichtendes Urteil über die DTG-Expertise ab. Der Beamte äußerte massive »Zweifel an der Ermittlung des Ertragswerts von 31 Mio. DM«. Verschiedene Prognosen der DTG wurden als »unverständlich« oder »fragwürdig« charakterisiert, andere Posten waren nach Ansicht des BAV-Experten »sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen« oder »schlichtweg falsch«.
Selbst bei wohlwollender Betrachtung, so das Fazit des BAV-Beamten, »kann der von der DTG ermittelte Unternehmenswert von 31 Millionen Mark nicht akzeptiert werden«. Nach Ansicht des Beamten müßte der von den Schweizern zu zahlende Kaufpreis für die Ring-Sachversicherung »selbst bei vorsichtiger Schätzung mindestens doppelt so hoch sein, wenn nicht höher«.
Sogar bei einem Kaufpreis von »rund 66 Mio. DM«, wie er von den BAV-Beamten als Untergrenze angesehen wurde, hätten die Basler nach Ansicht von Branchenkennern noch ein gutes Schnäppchen gemacht. Denn bei der Übernahme einer Versicherungsfirma, weiß zum Beispiel Allianz-General Wolfgang Schieren aus eigener Erfahrung, muß der Käufer »in etwa immer eine Jahresprämie auf den Tisch legen«. Demnach hätte Grutschus mindestens 200 Millionen Mark kassieren können. Und dieses Geld hätte größtenteils den Kunden der Ring-Lebensversicherung gutgeschrieben werden müssen.
Die Abteilung VI im BAV hatte jedoch nur das Gutachten zu prüfen - die Entscheidung, ob die Transaktion genehmigt würde, lag bei der Abteilung V (Finanzaufsicht über Personen-Versicherungsunternehmen). Die besprach den delikaten Fall kurz vor Weihnachten 1985 mit Angerer. Der BAV-Präsident riet den Beamten, noch einige Zusatz-Informationen bei den Schweizern einzuholen. Doch als die Herren in Basel dem Amt am 30. Januar 1986 mitteilten, auf die Fragen könne man »leider keine für Sie brauchbare Auskunft geben«, beschloß die Abteilung V, »nichts weiter zu veranlassen«. »Zu den Akten« lautete die Verfügung am 14. Februar 1986.
Die Genehmigung ihres dubiosen Geschäfts spornte die Schweizer offensichtlich an; sie überlegten, wie sie noch mehr Geld an den Versicherten vorbeileiten konnten. Denn beim Verkauf der Sachversicherung fiel ein außerordentlicher Gewinn von sechs Millionen Mark an, der eigentlich den Versicherten hätte zugute kommen müssen. Grutschus äußerte deshalb in einem Brief an das BAV den »Wunsch, diesen Buchgewinn als Sonderdividende an die Aktionäre auszuschütten«.
Zunächst schien es, als wollte sich der BAV-Chef querlegen. »Dr. Angerer«, heißt es in einem amtsinternen Protokoll, »hält die Sonderdividende zwar rechtlich nicht für unzulässig, optisch jedoch für verfehlt, weil die Versicherungsnehmer der Deutscher Ring Leben nicht an den Veräußerungsgewinnen beteiligt würden.«
Doch als der Fall schließlich zur Entscheidung anstand, unterlag Angerer dem Drängen der Schweizer. »Nach einer Vorbesprechung bei mir«, vermerkte BAV-Abteilungsleiter Gottfried Claus am 20. März 1987 in einer Aktennotiz, »hat Herr Präsident heute Herrn Grutschus bestätigt, daß seitens des BAV keine Einwendungen erhoben werden.« Die Basler übernahmen damit zum Discountpreis nicht nur eine florierende Versicherungsfirma, sondern kassierten obendrein auch noch den Buchgewinn bei ihrer Tochter Ring-Leben.
Das Geschäft schien gelaufen. Doch Mitte 1987, als der Deutsche Ring seine Bilanz für 1986 vorlegte, wurde erste Kritik laut. Die Zeitschrift Capital warf dem Aufsichtsamt vor, die Genehmigung im »Tiefschlaf« erteilt zu haben. Das BAV, beschwichtigte Angerer wider besseres Wissen die Kritiker, habe »keinen Anlaß, das Wertgutachten der Deutschen Treuhand anzuzweifeln«.
Zweifel kamen allerdings den zuständigen Beamten im Bonner Finanzministerium. In einem Brief an Angerer forderten sie eine »Darstellung des Sachverhalts und seine Bewertung aus Ihrer Sicht«.
Angerers dürres Antwortschreiben löste bei den Bonner Ministerialen offenbar einiges Unverständnis aus. Sie baten, nun schon drängender, »um ausführliche Stellungnahme«.
Nun herrschte große Aufregung in Berlin; sechs leitende Beamte mußten sich um die Anfrage kümmern. Als schließlich das Schreiben im Entwurf fertig war, mäkelte Abteilungsleiter Claus in einem internen Vermerk, »daß die Stellungnahme die Frage des Bundesministers der Finanzen eigentlich nicht beantwortet«.
Dennoch gaben sich die Bonner mit Angerers Auskunft vom 8. Februar 1988 zufrieden. Schließlich hatten sie nun die beruhigende Gewißheit, »daß die Versicherungsnehmer durch die Veräußerung der Beteiligung . . . nicht unangemessen benachteiligt wurden«.
Ob das reicht, wird der Staatsanwalt klären müssen. o