Lebensversicherer: Verbraucherschützer klagen auf Nachzahlung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Lebensversicherer Verbraucherschützer klagen auf Nachzahlung

Das Bundeskabinett hat das neue Versicherungsgesetz verabschiedet, um die Rechte der Kunden zu stärken und sie finanziell besser zu stellen. Doch Verbraucherschützer erhöhen den Druck auf die Assekuranz - sie kündigen zahlreiche Klagen an.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Eigentlich könnten die Verbraucherschützer feiern: Gut ein Jahr nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof (BGH) mit ihren Urteilen mehr Rechte für Lebensversicherte eingefordert hatten, hat das Bundeskabinett Mitte der Woche den Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet. Das VVG soll die Rechte der Verbraucher gegenüber der Assekuranz stärken.

Doch so rechte Jubelstimmung will unter den Verbraucherschützern, die die Klagen vor den höchsten Gerichten mit initiiert hatten, nicht aufkommen. Ganz im Gegenteil, man zeigt sich kämpferisch.

Pünktlich zum Jahrestag des BGH-Urteils vom 12. Oktober hat die Verbrauchzentrale Hamburg eine Sammelklage gegen die AachenMünchener Versicherung beim Landgericht Aachen eingereicht. Dort will die Organisation für rund zwei Dutzend Lebensversicherte, die ihre Police frühzeitig gekündigt haben, höhere Rückzahlungen durchsetzen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die AachenMünchener teilte dagegen mit, dass in allen Fällen, die das Unternehmen erreicht hätten, auch gezahlt worden sei. Zu der anstehenden Klage äußerte sich das Unternehmen nicht.

Wer in der Vergangenheit seine Police bereits nach kurzer Zeit kündigte, bekam von der Versicherung oft nur einen geringen Rückkaufswert überwiesen oder ging sogar leer aus. Hintergrund ist, dass die Versicherer oft schon im ersten Vertragsjahr die Abschlusskosten von den Beiträgen des Verbrauchers zu einem Großteil abziehen. Die Bundesrichter hatten diese Praxis bemängelt und sogar eine grobe Formel für den Mindestrückkaufwert entwickelt.

Der VVG-Entwurf trägt dem jetzt Rechnung. Bei einem frühen Vertragsstorno soll der Rückkaufswert künftig höher ausfallen, da die Abschlusskosten einer Lebensversicherung künftig auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit verteilt werden. Der Bund der Versicherten (BdV) fordert dagegen nach wie vor, diese Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen.

Das allerdings nützt jenen, die bereits gekündigt haben, nur wenig. Sie müssen sich mit ihrem Versicherer auseinandersetzen, denn von sich aus tun die Unternehmen nichts, wie schon unlängst der Versicherungsombudsmann und ehemalige BGH-Richter Wolfgang Römer im Gespräch mit manager-magazin.de scharf kritisierte.

Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass aus rund sieben Millionen ehemaligen Verträgen Ansprüche bestehen. Bei einem durchschnittlichen Rückforderungsbetrag von 500 Euro müssten die Versicherer somit mit Nachforderungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro rechnen. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer hätten bislang aber erst einige Tausend ehemalige Versicherte Nachschlag gefordert und auch bekommen.

"Gute Chancen auf Nachschlag"

"Die Zahl der entschädigten Kunden liegt damit im Promillebereich", erklärte Edda Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale. Aus Sicht der Verbraucherschützer ein enttäuschendes Fazit und ein "Armutszeugnis" für die Versicherungswirtschaft. Die Assekuranz rede zwar von Kundenfreundlichkeit. Wenn es aber um berechtigte höchstrichterlich abgesegnete Ansprüche gehe, schweige sie das Thema lieber tot, sagte Castello.

Dabei schätzen die Verbraucherschützer die Chancen der ehemaligen Kunden auf eine Nachzahlung als sehr gut ein. Bei den meisten beanstandeten Verträgen zahle die Mehrzahl der Unternehmen inzwischen oft schon nach Aufforderung durch einen schlichten Brief. Eine nachprüfbare Abrechnung lieferten die Versicherer allerdings "nie" mit.

Bei der Klage gegen die AachenMünchener Versicherung wollen es die Verbraucherschützer offenbar nicht belassen. So seien weitere Verfahren etwa gegen die Versicherer Axa, SwissLife und Deutscher Herold in Vorbereitung, teilte die Hamburger Verbraucherzentrale weiter mit.

Im Pilotverfahren gegen die Hamburg-Mannheimer sei bereits ein "erfolgreiches Zwischenergebnis" erzielt worden. Der Versicherer habe beträchtliche Nachzahlungen geleistet. Strittig sei allerdings noch, wie das Unternehmen die Vollständigkeit dieser Nachzahlungen nachzuweisen habe.