Lebensversicherungen Berlin stärkt Verbraucherrechte
Berlin - Das Kabinett verabschiedete heute einen Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Versicherer zu mehr Information und Beratung des Kunden vor Abschluss einer Police verpflichtet. Änderungen zu Gunsten des Verbrauchers sind zudem beim Widerrufsrecht, der Klagefrist und den vorvertraglichen Anzeigepflichten vorgesehen. Bei Lebensversicherungen sollen die Kunden einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer erhalten.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass der Kunde vor Vertragsschluss nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das Risiko, eine Versicherungssituation falsch einzuschätzen, liegt damit künftig beim Versicherer. Künftig können alle Versicherungsverträge unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bislang gilt dies nur für Fernabsatzverträge.
Das Gesetz soll im Sommer nächsten Jahres verabschiedet werden und Anfang 2008 in Kraft treten. Eine Zustimmung der Länder ist nicht erforderlich. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hatten am aktuellen VVG, das noch aus dem Jahr 1908 stammt, bereits Änderungen gefordert.
Versicherungsunternehmen müssen Reserve offen legen
Mit dem neuen Gesetz berücksichtigt die Bundesregierung insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beteiligung an den so genannten stillen Reserven der Versicherer. Versicherte sollen demnach "in Zukunft angemessen auch an den noch nicht realisierten Gewinnen beteiligt werden". Die Unternehmen müssten dazu die Reserven offen legen und ihre Kunden jährlich über den auf sie entfallenden Teil unterrichten.
Eine Hälfte der durch die Beiträge des Versicherten erwirtschafteten Reserve sei bei Beendigung des Vertrages auszuzahlen, die andere Hälfte verbleibe beim Unternehmen, um Wertschwankungsrisiken ausgleichen zu können.
Bei der Berechnung des Rückkaufswertes soll nach Angaben des Justizministeriums in Zukunft nicht mehr auf den Zeitwert, sondern auf das Deckungskapital der Versicherung zurückgegriffen werden. Dies bedeute im Regelfall eine höhere Auszahlung und erlaube im Streitfall eine klare Rechengrundlage.
Zypries betonte, die bisherige Praxis der Versicherer, dem Kunden die Unterlagen seiner Police erst nach Vertragsabschluss zu übersenden, werde dem Verbraucher nicht gerecht. "Diesen Mechanismus wollen wir aufbrechen." Künftig müsse der Kunde über alle Details des Vertrags wie Laufzeiten oder Staffelung vorab informiert werden. Das Beratungsgespräch sei zu dokumentieren.
Kritik wegen Zusatzkosten
Die Versicherungen kritisierten dagegen, das Gesetz werde Zusatzkosten schaffen und so die Policen verteuern. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sagte, generell befürworte die Branche eine Modernisierung des Gesetzes. Wenn jedoch alle Informationen vor Vertragsabschluss geliefert werden müssten, werde sich der Vertrieb verteuern. "Gerade die kleinen Verträge könnten zehn bis zwanzig Euro teurer werden", sagte der Sprecher. Die geplante Kürzung der maximalen Vertragsdauer von fünf auf drei Jahre schließe zudem Rabatte für längere Laufzeiten in Höhe von fünf bis zehn Prozent aus.
Die Versicherungsbranche nimmt auch Anstoß an der Berechnung der stillen Reserven. Insbesondere die festverzinslichen Wertpapiere müssten ausgenommen werden, sagte der Sprecher. Die Festverzinslichen würden gebraucht, um Zinsrückgänge abzufedern. Das Problem der Branche seien nicht zu viele, sondern zu wenig stille Reserven.
mik/Reuters