Lebensversicherungen: "Kunden weiterhin benachteiligt" - DER SPIEGEL
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Lebensversicherungen "Kunden weiterhin benachteiligt"

Erst gestern hat ein Gerichtsurteil die Besitzer von Lebensversicherungen gestärkt. Verbraucherschützern geht das nicht weit genug: Sie fordern transparentere Berechnungsverfahren für den Rückkaufwert der Policen.
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Hamburg - Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gebe es Schlupflöcher für die Versicherungswirtschaft, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Solange die Daten für das Berechnungsverfahren nicht offen auf dem Tisch liegen, sind die Kunden weiterhin bei den Rückzahlungsansprüchen benachteiligt", bemängelten die Experten.

Der BGH hatte entschieden, dass der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nicht auf Null sinken darf. Das Urteil hat zur Folge, dass sich Millionen Menschen, die zwischen 1994 und 2001 eine Lebens- und Rentenversicherung abgeschlossen haben, bei vorzeitiger Kündigung auf höhere Rückzahlungen freuen können.

Trotzdem sind die Verbraucherschützer noch nicht zufrieden. Ihr Kritikpunkt: Die Formel, mit der die Beträge errechnet werden, die die Kunden zurückerhalten, orientiere sich an den internen Zahlen des Versicherers.

"Bleibt das Berechnungsverfahren unter Verschluss und wird den Kunden nur die neu ermittelte Rückerstattungssumme angegeben, können Versicherte die Rückzahlungsbescheide im Einzelnen nicht prüfen", erläuterten die Verbraucherschützer. Daher ihre Forderung: Eine unabhängige Instanz soll künftig die Berechnungsgrundlagen der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung kontrollieren.

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