Lebensversicherungen Verbraucherschützer bejubeln Urteil
Hamburg/Karlsruhe - "Das Urteil fällt aus unserer Sicht positiv aus. Die Verfassungsrichter haben damit bestätigt, dass es bei Lebensversicherern Handlungsbedarf gibt", sagte Manfred Westphal von der Verbraucherzentrale Bundesverband SPIEGEL ONLINE. "Die Transparenz bei der Überschussbeteiligung wird der Gesetzgeber nun neu regeln müssen", fügte der Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen hinzu.
Nach dem Grundsatzurteil (Az.: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95) müssen die Kunden bei der Ausschüttung am Vertragsende "angemessen" an den Vermögenswerten der Versicherer beteiligt werden, die durch ihre Prämien geschaffen worden sind. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2007 entsprechende Regeln erlassen.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts fehlen derzeit ausreichende rechtliche Vorkehrungen zum Schutz der Versicherten. Der Kunde könne gerichtlich nicht klären lassen, ob der am Ende auszuzahlende Überschuss zu gering ausfalle, etwa, weil stille Reserven der Unternehmen nicht berücksichtigt würden. Stille Reserven - also die Differenz zwischen Buch- und Marktwert von Vermögensanlagen der Unternehmen - bleiben derzeit bei der Berechnung der Ausschüttungen vollständig außen vor. Dem Urteil zufolge hat der Gesetzgeber die Pflicht, diese Defizite zu beheben.
Das Gericht gab damit drei Versicherten Recht, die auf Betreiben des Bundes der Versicherten (BdV) höhere Überschussbeteiligungen aus ihren Kapital-Lebensversicherungen forderten und eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte moniert hatten.
Wer profitiert von dem Urteil?
Unklar ist allerdings, wer von einer Neuregelung genau profitieren wird. "Der Gesetzgeber wird entscheiden müssen, ob davon auch Versicherungsnehmer betroffen sind, die ihre Verträge vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen haben", sagte Verbraucherschützer Westphal.
Zudem bezieht sich die nun angemahnte Anrechnung der stillen Reserven nur auf die sogenannte Schlussüberschussbeteiligung. Also auf jenen Betrag, der am Ende der Vertragslaufzeit gezahlt wird. "In einem weiteren Schritt sollten Überschussbeteiligungen insgesamt geregelt werden. Damit sind auch jene Zahlungen gemeint, die während einer Vertragslaufzeit erfolgen", forderte Westphal.
Insgesamt erwartet der Verbraucherschützer aber positive Folgen für die Kunden der Versicherungsunternehmen. "Es wird eine ausgewogenere Beteiligung der Versicherten geben. In einigen Fällen könnte die Überschüsse sogar steigen."
Policen könnten teurer werden
Das Urteil hat damit weit reichende Konsequenzen für die Assekuranzen. In Deutschland gab es Ende 2004 insgesamt 97,4 Millionen Lebensversicherungsverträge. Bislang weigern sich die Versicherungen, stille Reserven auszuschütten. Sie seien als Puffer für wirtschaftlich schlechte Zeiten nötig und müssten auch mit Blick auf das handelsrechtliche Bewertungsrecht nicht berücksichtigt werden, begründeten die Unternehmen bislang ihre Zurückhaltung.
Damit kommen die Versicherer nun aber nicht mehr durch. "Mit der Entscheidung ist ein Schlussstrich unter eine jahrzehntelange Auseinandersetzung gezogen worden. Jetzt besteht Rechtsklarheit", sagte die Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Gabriele Hoffmann. Damit einher gehe allerdings auch ein Mehraufwand für die Firmen, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden könne, sagte sie weiter.
Die Unternehmen nahmen das Urteil entsprechend zurückhaltend auf. "Die Konsequenzen hängen davon ab, wie der Gesetzgeber das Urteil der Verfassungsrichter umsetzt. Dies geschieht aber erst nach dem 31. Dezember 2007", sagte ein Sprecher der Allianz Lebensversicherungs-AG. Für den Marktführer ändere sich vorläufig nichts.
Branchenkreise warnen allerdings vor Folgen für die Preise von Versicherungsprodukten. Beobachter rechnen damit, dass klassische Lebensversicherungen teurer werden. Grund: Mit schwindenden Reserven steigt das Risiko für die Assekuranzen. Die Unternehmen dürften die Belastung in Form von höheren Preisen an die Kunden weitergeben, heißt es. Betroffen seien all jene Produkte, bei denen es Garantien auf Ausschüttungen gebe. "Die klassische Kapitallebensversicherung wird damit deutlich unattraktiver", fürchtet ein Insider.
Der Erste Senat entschied auch über den Fall der Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes. Die Versicherten dürften dabei "nicht schlechter gestellt werden als sie vorher standen", heißt es in dem Urteil. Die staatliche Finanzaufsicht müsse bei der Genehmigung der Bestandsübertragung "die Belange der Versicherten umfassend feststellen und ungeschmälert in ihre Entscheidung einbringen". Dies sei bislang "nicht hinreichend gewährleistet".