Logo-Streit Opels Fehde mit der Spielzeugindustrie
Luxemburg - Opel hatte sein bekanntes Logo in Deutschland als Marke auch für Spielzeug eintragen lassen. Dennoch brachte der Spielzeughersteller Autec einen funkgesteuerten Nachbau des Opel Astra V8 Coupé auf den Markt, dessen Kühler - wie beim Original - der Opel-Blitz ziert. Im Gegensatz zu mehreren anderen Modellauto-Herstellern hatte sich Autec hierüber zuvor nicht mit der Opel AG abgestimmt. Dagegen klagten die Rüsselsheimer Autobauer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, das den Streit wiederum dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte.
Einem heute dort vorgelegten Rechtsgutachten zufolge ist das Anbringen des Opel-Blitzes und anderer Markensymbole der Autohersteller jedoch auch ohne Erlaubnis der Autobauer rechtmäßig. Opel entstehe durch die Verwendung seines Markensymbols auf Spielzeugautos keinerlei Schaden, erklärte Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer seine Einschätzung.
Das Logo auf dem Mini-Kühler sei schlicht die Folge eines detailgetreuen Nachbaus und verweise nur auf das Original. Opel werde vom Verbraucher deswegen aber nicht als Hersteller auch des Modellautos angesehen. Eine Lizenzpflicht sei daher entbehrlich. Sie würde zudem zu einer "Gefahr eines Monopols auf dem Modellmarkt" führen. Der EuGH ist in seinem Urteil - das im Sommer erwartet wird - zwar nicht an das Gutachten gebunden, meistens aber folgt es den Anträgen der Generalanwälte. (Az: C-48/05)
ase/AFP