Machtlose Verbraucher: 100 Kunden blitzen mit Gaspreis-Klage ab - DER SPIEGEL
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Machtlose Verbraucher 100 Kunden blitzen mit Gaspreis-Klage ab

Dreimal hat der Energieversorger EWE in den vergangenen drei Jahren die Gaspreise erhöht. Verbraucher fühlten sich geschröpft und reichten zwei Sammelklagen ein - vergeblich: Das Landgericht Oldenburg wies die Klagen zurück.
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Oldenburg - Rund 100 Verbraucher gingen juristisch gegen die in mehrfachen Gaspreiserhöhungen des Unternehmens EWE vor. Zu Unrecht urteilte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg auf der Basis zahlreicher Dokumente.

EWE hatte nach Angaben des Gerichts mehrere Berichte unabhängiger Wirtschaftsprüfer und Bestätigungen von Lieferanten vorgelegt. Aus diesen gehe klar hervor, dass die Preiserhöhungen tatsächlich durch den Preisanstieg auf dem Weltmarkt verursacht wurden. EWE hatte seine drei Preiserhöhungen in den Jahren 2004 bis 2006 stets damit begründet.

Darüber hinaus lieferten die vorgelegten Berichte sogar den Beweis, dass die gestiegenen Einkaufspreise nicht einmal voll auf die Verbraucher umgelegt worden seien, hieß es in dem Urteil weiter. EWE habe den Ermessensspielraum bei den Preiserhöhungen stets eingehalten. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.

Die Gaspreiserhöhungen sind Gegenstand vieler Prozesse gegen Energieversorger in ganz Deutschland. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Bremen klagenden Kunden des Versorgers swb Recht gegeben. Der Kunde müsse aus Preisänderungsklauseln in Verträgen klar die Erhöhungen ableiten können, die auf ihn zukommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Swb kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an.

Verbraucherschützer wiesen auf die bundesweite Bedeutung dieses Richterspruchs hin, weil die Mehrzahl der Energieversorger in Deutschland vergleichbare Klauseln wie swb benutze. Swb bot mittlerweile Einsicht in die Unterlagen an, um Preissteigerungen zu dokumentieren. Mit einer Verhandlung des BGH ist frühestens in einem Jahr zu rechnen, schätzen die Beteiligten.

ssu/ddp/dpa