Managergehälter: Bund verschärft Bonusregeln für Banker - DER SPIEGEL
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Managergehälter Bund verschärft Bonusregeln für Banker

Bleibeprämien, Sonderzahlungen, Gehaltsaufschläge in letzter Minute: Viele Bankmanager haben in den vergangenen Monaten demonstriert, dass ihnen die öffentliche Diskussion um Gehaltsexzesse egal ist. Jetzt wollen Finanzaufsicht und Bundesregierung die Vergütungen strenger regeln.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Lange hatten die Finanzaufseher gezögert - doch zuletzt war die Zuversicht geschwunden, dass Banken und ihre Manager auf freiwilliger Basis Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen. Deshalb ziehen Bundesregierung und Finanzaufsicht jetzt die Daumenschreiben an.

HRE-Chef Wieandt: Sonderzahlung sorgte für Aufregung

HRE-Chef Wieandt: Sonderzahlung sorgte für Aufregung

Foto: ddp

Nach Informationen des "Handelsblatts" hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen mit der Bundesbank strengere Regeln zur Kontrolle der Bezahlung von Bankmanagern entwickelt. Die neuen Regeln seien Teil der Mindestanforderungen für das Risikomanagement, die die Finanzaufsicht in den vergangenen Monaten überarbeitet hat und die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden sollten.

Nach dem aktuellen Entwurf dürften Banken Gehälter nicht mehr an kurzfristigen Renditen orientieren und damit spekulative Geschäfte provozieren, zitiert das "Handelsblatt" aus dem Papier. Zur Umstellung der Vergütungssysteme haben die Banken bis Ende des Jahres Zeit, zitiert die Zeitung Informationen aus Regierungskreisen.

Der neue Katalog der BaFin stelle auch Gehälter in Frage, die zu einem wesentlichen Teil aus Bonuszahlungen bestehen. "Schädliche Anreize können unter anderem durch eine signifikante Abhängigkeit eines Mitarbeiters von einer variablen Vergütung entstehen", zitiert die Zeitung aus der Vorlage. Mitarbeiter dürften nicht auf die Bonuszahlung "angewiesen" sein.

Unter schädlichen Anreizen verstehe die BaFin auch "bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge des Mitarbeiters ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht".

Ebenso müsse neben dem individuellen Erfolgsbeitrag eines Mitarbeiters künftig auch der Gesamterfolg des Instituts in die Berechnung der Bonuszahlung einbezogen werden. Geht es einer Bank schlecht, müsse automatisch die variable Vergütung abgeschmolzen werden. Damit sollen etwa Provisionen stärker an das langfristige Risiko des Geschäfts gebunden werden. Zusätzlich verlange die Finanzaufsicht, dass die Banken ein spezielles Gremium zur Kontrolle des institutseigenen Bonussystems einrichten.

Vollkommen unumstritten sind die Regeln allerdings auch in der Politik nicht. So gehen sie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, längst nicht weit genug.

In einem Brief an die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) fordert er eine deutliche Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten für die BaFin: Die Bankenaufsicht müsse explizit das Recht erhalten, für die Zukunft Bonusvereinbarungen zu untersagen, die auf kurzfristigen Erfolg abstellen und so Anreize zum Eingehen unverhältnismäßiger Risikopositionen schaffen, sagte der SPD-Politiker: "Es geht um einen der ganz wichtigen Punkte für die Zukunft der Finanzarchitektur".

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Otto Bernhardt, will die Regeln dagegen auch für Manager anderer Branchen zur Anwendung kommen lassen. Auch die Zielrichtung allein auf die erste Garde greife zu kurz. "Das gerade verabschiedete Gesetz gilt nur für Vorstände. Eine solche Beschränkung reicht nicht", sagte Bernhardt dem "Handelsblatt".

Zuletzt hatten Sonderzahlungen an Vorstände der vom Staat gestützten HSH Nordbank und der Hypo Real Estate für Aufregung gesorgt. Der neue HRE-Chef hatte eine Sonderzahlung von 500.000 Euro erhalten, weil er im Zuge der staatlichen Hilfen einen schlechter dotierten Vertrag akzeptierte.

mik/dpa/ddp/dpa-AFX

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