Managerhälter Bundestag beschließt Offenlegungspflicht
Berlin - Danach sollen die Gehälter entweder im Anhang zum Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss oder in einem besonderen Vergütungsbericht offengelegt werden. Allerdings soll die Hauptversammlung des Unternehmens mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für jeweils maximal fünf Jahre beschließen können, von der Offenlegung abzusehen.
Zur Begründung wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass sich nach wie vor eine "nicht unbeachtliche" Zahl von Unternehmen den Offenlegungs-Anforderungen des auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung beruhenden sogenannte Corporate Governance Kodex entziehe.
Der Bundesrat wird sich am Freitag kommender Woche mit dem Bundestagsbeschluss befassen. Das Gesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung der unionsdominierten Länderkammer, könnte aber bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ende der Legislaturperiode scheitern.