Mannesmann-Affäre: Esser winkt ein Schmerzensgeld - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Mannesmann-Affäre Esser winkt ein Schmerzensgeld

Der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser hat gute Chancen auf Schmerzensgeld. Der Top-Manager hatte nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone rund 30 Millionen Euro als Abfindung erhalten. Die Summe, die ihm das Land Nordrhein-Westfalen möglicherweise wegen Rufschädigung zahlen muss, dürfte deutlich kleiner sein.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Düsseldorf - Der Ex-Konzernchef steht damit vor einem juristischen Achtungserfolg. Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts deutete am Mittwoch an, dass die Persönlichkeitsrechte Essers durch Auskünfte der Staatsanwaltschaft an die Presse verletzt worden sein könnten. Während der Ermittlungen im Fall Mannesmann hätten die Staatsanwälte die gebotene Zurückhaltung nicht immer gewahrt. In diesem Fall stünde dem Manager Schmerzensgeld zu.

Essers Hauptvorwurf, das gesamte Verfahren gegen ihn sei rechtswidrig, sahen die Richter jedoch als nicht erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der hohen Prämienzahlungen während der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anklage wegen des Verdachts der schweren Untreue gegen Esser und weitere Beschuldigte erhoben. Mannesmann sei durch unzulässige Prämien und Pensionen um rund 57 Millionen Euro geschädigt worden, so der Vorwurf.

"Massive Rufschädigung"

Wegen "massiver Rufschädigung" hatte Esser daraufhin Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro und Schadenersatz für Anwaltskosten in Höhe von ebenfalls rund 100.000 Euro verlangt. Ihm gehe es nicht um das Geld, das er einem guten Zweck spenden werde, sondern um seine Rehabilitation, sagte der frühere Mannesmann-Chef.

Der Anwalt des Landes Nordrhein-Westfalen, Joachim Rustemeyer, wies die Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden zurück. Die Staatsanwälte hätten die Pflicht, bei einem Anfangsverdacht zu ermitteln und die Öffentlichkeit über wesentliche Vorgänge zu informieren. Von einer Vorverurteilung könne keine Rede sein.

Entscheidung Ende April

Derzeit prüft eine Wirtschafts-Strafkammer des Gerichts, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Für Ermittlungen reiche ein vertretbarer Anfangsverdacht aus, so die Vorsitzende Richterin Ellen Stockschlaeder-Nöll. Die Zivilkammer will am 30. April ihre Entscheidung verkünden.