Mannesmann-Affäre Schlappe für Esser
Düsseldorf - Die Richter entschieden am Mittwoch, das Land Nordrhein-Westfalen habe Esser durch Presseauskünfte der Behörden in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. In entscheidenden Punkten aber wiesen sie die Klage des ehemaligen Mannesmann-Vorstandschefs ab. Der Manager muss auch die Verfahrenskosten tragen.
Esser hatte insgesamt 200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Mit seinem Hauptvorwurf, die Ermittlungen gegen ihn seien rechtswidrig gewesen, hatte er keinen Erfolg. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Amtspflichten nicht verletzt, entschied das Gericht. Die Behörde hat Esser und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der schweren Untreue angeklagt. Dabei geht es um bis zu 57 Millionen Euro Prämien und Pensionen bei der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone.
Ein ausreichender Anfangsverdacht ergebe sich aus der zeitlichen Nähe zwischen der Gewährung der Geldsummen und der Übernahme sowie aus dem nicht ersichtlichen Interesse des Mannesmann-Konzerns für die Zahlungen, stellte die Zivilkammer fest. Die Kammer beanstandete dagegen, dass Journalisten noch vor Esser über die beabsichtigte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn informiert wurden. Auch habe die Staatsanwaltschaft den Begriff der Käuflichkeit bei der Anklageerhebung verwendet.
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Das Land will gegen das Urteil in Berufung gehen. "Hätte diese Entscheidung Bestand, würde sie die Pressearbeit aller Staatsanwaltschaften in Deutschland und auch der Gerichte massiv beeinträchtigen", sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Esser verbuchte das Urteil als schönen Erfolg und Beweis für die Unabhängigkeit des Rechtsstaates. Er kündigte an, das Geld Kindern in Not zu stiften.
Esser bekräftigte am Mittwoch, er sei Opfer einer zweijährigen Diffamierungskampagne geworden. Nach Ansicht der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist Mannesmann durch aktienrechtlich unzulässige Prämien und Pensionen um bis zu 111 Millionen DM (57 Millionen Euro) geschädigt worden. Derzeit prüft eine Wirtschafts-Strafkammer des Gerichts, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Esser hatte im Zusammenhang mit der 188 Milliarden Euro schweren Übernahme vor gut drei Jahren rund 30 Millionen Euro erhalten.