Mannesmann-Plädoyers "Das Strafrecht ist nicht Klempner der Gesellschaft"
Düsseldorf - Zwei Jahre auf Bewährung für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, so lautete der Strafantrag der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche. Er habe sich der schweren Untreue schuldig gemacht, so die Ankläger in ihrem Schlussplädoyer.
Schon vor ihrer heutigen Gegenrede hatten die Ackermann-Verteidiger deutlich gemacht, was sie von dieser Anschuldigung halten. "Die Staatsanwälte haben sich manchmal benommen wie strafrechtliche Geisterfahrer", sagte zum Beispiel Klaus Volk in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" am Wochenende.
In diesem Stile ging es am Donnerstag weiter. Zwar bedankte sich Ackermann-Anwalt Eberhard Kempf, der vor zwei Wochen einen schweren Autounfall hatte, zuerst bei allen Prozessbeteiligten für die unkomplizierte Terminverschiebung, doch damit waren der freundlichen Worte auch schon genug gewechselt.
"Nicht verifizierbares Gesinnungsstrafrecht"
"Es reicht, das Kartenhaus an drei oder vier Stellen anzutippen, um das gesamte Gebäude der Anklage zum Einsturz zu bringen", attackierte Kempf erneut die Staatsanwaltschaft. Diese argumentiere nach einem "Gesinnungsstrafrecht", das nicht verifizierbar sei. "Die innere Überzeugung ist aber kein Placebo, hinter dem man sich verstecken kann", sagte Kempf.
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Sein Mandant Ackermann hätte bei den Entscheidungen bezüglich der Vorstandsgehälter einen großen Spielraum gehabt. Eine Pflichtverletzung habe daher nicht vorgelegen. Kempf bezog sich dabei auch auf den Oberstaatsanwalt Hans-Otto Sallmann, der sich einst gegen eine Anklage entschieden hatte, da nach seiner Meinung die Bezüge der Vorstände den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden dürften. Kempf bezeichnete Sallmann als "Kronzeugen der Verteidigung".
"Eine Mär von Käuflichkeit und Korruption"
"Eine Mär von Käuflichkeit und Korruption"
Um die Veränderung der Verhältnisse zu belegen, betonte Kempf, dass die Abwehrschlacht den Aktionären eine Wertsteigerung von 155 Milliarden Mark gebracht hätte. Gleichzeitig wies er den Vorwurf zurück, es habe sich um ein Scheingefecht gehandelt. Kempf und sein Kollege Volk bezeichneten die Anklage als "eine Mär von Käuflichkeit, Korruption und Komplott".
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Wie schon während des gesamten Prozesses versuchten die beiden Verteidiger, ihre Argumentation mit Rechenbeispielen zu untermauern. So habe die vom ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser mit Vodafone ausgehandelte Verbesserung des Umtauschverhältnisses den Aktionären einen zusätzlichen Gewinn von vier Milliarden Mark beschert. Davon habe Esser als Prämie lediglich 0,002 Prozent erhalten.
Die Verbalkanonade der beiden Anwälte, die auch von "Luftschlössern" und "Popanz" sprechen, beeindruckte auch die Kollegen. Esser-Verteidiger Sven Thomas zum Beispiel, der in der kommenden Woche sein rhetorisches Können unter Beweis stellen dürfte, schaute wie gebannt auf Kempf und Volk.
"Das war für uns nie ein Moving Target"
Er wurde nicht enttäuscht. "Stellen Sie sich vor, jemand kauft 178.000 Bäume und gestattet denen, die den Boden kultiviert haben, noch 60 Bäume zu schlagen", versuchte Anwalt Volk, die Verhältnismäßigkeit der Prämien zu verdeutlichen. Außerdem stellte er die rhetorische Frage, warum in diesem Prozess eigentlich nicht über den Schaden für die Mannesmann AG gesprochen wurde. Wenn es demnach keinen Schaden gebe, könne folglich auch keine Pflichtverletzung vorliegen.
Kempf, der sich das für den stehenden Vortrag eingestellte Mikrofon mit Volk im Wechsel teilte, gehörte das Schlusswort. Erneut warf er der Staatsanwaltschaft eine "Überfrachtung" der Anklage mit gesellschaftlichen Problemen vor. Für die Lösung gesellschaftlicher Fragen sei das Strafrecht in erster Linie aber nicht zuständig. Das Strafrecht sei "weder Klempner noch Nothelfer der Gesellschaft".
In Anlehnung an einen Ausspruch eines als Zeugen gehörten KPMG-Mitarbeiters schloss er mit den Worten: "Wir beantragen - und das war für uns im Gegensatz zu Wirtschaftsprüfern nie ein Moving Target - Herrn Dr. Ackermann freizusprechen."
"Sie glänzen durch Aus- und Weglassen"
"Sie glänzen durch Aus- und Weglassen"
Auf Freispruch plädierte im Anschluss auch Egon Müller, der den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und Chefkontrolleur von Mannesmann, Joachim Funk, verteidigt. Für Funk hatten die Staatsanwälte in der vergangenen Woche drei Jahre Haft gefordert.
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Müller begann mit der Schilderung eines Reifenschadens an seinem Fahrzeug, den er heute um fünf Uhr morgens entdeckt habe, und spielte mit dieser "Duplizität der Ereignisse" auf den Unfall seines Kollegen Kempf an. Außerdem philosophierte er von einer möglichen Instrumentalisierung des Verfahrens, ließ aber offen durch wen.
Gemäß einer losen Vereinbarung der Verteidiger, sagte Müller, wolle er nur ein paar allgemeine Worte sagen und nicht alle Ausführungen seiner Vorredner wiederholen. Dann brauchte er aber doch geschlagene 16 Minuten um aufzuzählen, was er alles nicht sagen wolle. Auch er sprach von den nicht haltbaren Vorwürfen der Korruption und der Käuflichkeit.
Den Staatsanwälten warf Müller vor, dass sie bei ihrer Argumentation durch ein Aus- und Weglassen "geglänzt" hätten. Abschließend forderte der vom Fachdienst "Juve" zum "Doyen der Strafverteidigung" ernannte Müller die Gesetzgebung auf, den unklaren Begriff der Untreue genauer zu definieren.
"Keule einer Freiheitsstrafe"
Rainer Hamm, der schon vorher gelegentlich mit der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer "geflirtet" hatte, fiel im Reigen der Verteidigerplädoyers die Rolle des "Bauchpinslers" zu. Der Verteidiger des ehemaligen IG-Metall-Vormannes Klaus Zwickel zitierte aus dem Rechtsgespräch Ende März dieses Jahres, indem die Richterin gesagt habe, dass sie das wochenlange Stellen von Beweisanträgen für "altmodisch" halte. Dies sei kein Zeichen für ihre Befangenheit, sondern ihre Unbefangenheit, lobte Hamm.
Außerdem lobte er, dass der Prozess nicht in den Medien sondern im Saal L111 des Düsseldorfer Landgerichts stattgefunden habe. Koppenhöfer sei es gelungen, das "forensische gegen das mediale Gerichtsverfahren" zu verteidigen. Der Staatsanwaltschaft warf er "methodisch falsche Prüfraster" vor. Die Ankläger hätten außerdem gehofft, mit der "Keule einer Freiheitsstrafe" etwas gegen die Sitten in der Wirtschaft ausrichten zu können.
Der zweite Zwickel-Verteidiger, Jürgen Pauly, warf der Staatsanwaltschaft vor, ohne Begründung von einer "Mittäterschaft des Präsidiums" gesprochen zu haben. Wenn jemand mit nein stimmt oder sich enthält bedeute dies, dass er eine Sache nicht billigt, sagte Pauly. Außerdem stellte er fest, dass ein "Aufsichtsratsmitglied kein Syndikusanwalt" sei.
Für ihren Mandanten Zwickel, für den die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt hatte, forderten Pauly und Hamm abschließend einen Freispruch.
Urteile für den 22. Juli angekündigt
Das letzte Plädoyer des Tages hielt Heribert Waider, der den ehemaligen Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg verteidigt und ebenfalls einen Freispruch forderte. Ladberg, für den die Staatsanwaltschaft ein Jahr auf Bewährung fordert, wisse bis heute nicht, warum er eigentlich vor Gericht stehe, da er die Prämien nie genehmigt habe. Bei der Berechnung der Alternativpensionen habe er sich auf die finanzmathematischen Berechnungen verlassen. Außerdem habe ihm AR-Chef Funk die Korrektheit dieser Rechnungen bestätigt.
Dass Ladberg nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einzelnen Präsidiumssitzungen gar nicht eingeladen war, bezeichnete Waider als "Produkt freier Phantasie". Außerdem echauffierte er sich darüber, dass die Ankläger als ein externes Mitglied des Kontrollgremiums bezeichnet hätten.
Bevor Richterin Koppenhöfer den Prozesstag um 14.20 Uhr beendete, kündigte sie an, dass die beiden abschließenden Plädoyers am kommenden Mittwoch ab 9.00 Uhr gehalten werden sollen. Die Urteile seien damit nach Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer für den 22. Juli zu erwarten.