Mannesmann-Prozess Aktionärsschützer rechnen mit Freispruch
Frankfurt am Main - Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker, sagte am Mittwoch im NDR, er glaube nicht, dass es zu einer Verurteilung der einzelnen Angeklagten kommen werde. Trotzdem hält er das Verfahren an sich für geboten: "Ich meine, das ist jetzt sinnvoll, dass wir mal ein klärendes Gewitter in diesem Bereich in Deutschland bekommen."
Aktionärsschützer Hocker, der auch Mitglied in der Cromme-Kommission für den deutschen Corporate Governance Codex (Regeln zur guten Unternehmensführung) ist, betonte, es gehöre zum Aufgabenbereich des Aufsichtsrates, über die Managervergütung zu entscheiden. "Und das haben sie gemacht, und wenn sie auch unangemessen hoch entschieden haben, das mag ja sein, ist dieses aber für mich noch nicht Untreue im strafrechtlichen Sinne", sagte er. Der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser, der rund 66 Millionen Mark erhalten hatte, habe zumindest den Wert des Unternehmens um 144 Milliarden Mark erhöht. Wenn man diese 144 Milliarden Mark vergleicht mit den 66 Millionen, dann relativiert sich das alles."
Eine solche Diskussion um Abfindungen sei nur in Deutschland vorstellbar, sagte Hocker weiter. "In der Schweiz, in den USA besonders, aber auch in England, kann man sich so eine Debatte angesichts eines so erfolgreichen Ergebnisses für Aktionäre nicht vorstellen." Für ihn sei das Verwerflichste, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk auch sechs Millionen bekommen habe. "Dieses hätte an sich über die Hauptversammlung nach dem deutschen System gehen müssen."
Im Gerichtssaal selbst standen am Morgen zunächst Verfahrensfragen im Vordergrund. Zum Auftakt hatte die Verteidigung geltend gemacht, die Verlesung der Anklageschrift sei nicht rechtmäßig, weil sie dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts nicht angepasst worden sei. Den Einwand ließ Richterin Koppenhöfer aber nicht gelten.
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten - darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann - vor, sich bewusst über das Aktienrecht hinweggesetzt zu haben. Durch die Prämien und Pensionen in Gesamthöhe von 57 Millionen Euro sei ein Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht worden. Die Auszahlung der Beträge sei nur zum Vorteil der Begünstigten, aber nicht des Unternehmens gewesen. Der damalige Mannesmann-Chef Esser und der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk, der ebenfalls angeklagt ist, hätten sich unrechtmäßig bereichert. Ackermann, Zwickel und andere Ex-Aufsichtsräte von Mannesmann sollen mit ihrer Zustimmung die Ausschüttung der Beträge ermöglicht haben.
Nach dem Vortrag des Staatsanwalts versuchte der Anwalt von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Eberhard Kempf, in detaillierten Ausführungen die Zuständigkeit der Strafkammer in Zweifel zu ziehen: "Der Fall wurde gezielt der 14. Strafkammer zugewiesen, und dies ist unzulässig", sagte Kempf. Er sprach von "objektiver Willkür", dass Richterin Brigitte Koppenhöfer das Verfahren leite. Sie habe sich quasi selbst ins Spiel gebracht. Nach kurzer Beratung lehnte das Gericht auch diesen Antrag ab.
Kurz vor Beginn das Prozesses hatte Ackermann noch einmal betont, er könne das Verfahren nicht nachvollziehen: "Das ist das einzige Land, wo diejenigen, die erfolgreich sind und Werte schaffen, deswegen vor Gericht stehen." Mannesmann war im Frühjahr 2000 vom britischen Mobilfunkriesen Vodafone nach einer beispiellosen Übernahmeschlacht geschluckt worden.
Unmittelbar vor Beginn des Verfahrens hatte Kempf ein "Flüchtigkeitsversehen" eingeräumt. Der heutige Deutsche-Bank-Chef habe als Mitglied des Mannesmann-Aufsichtsrates zugelassen, dass Funk als Vorsitzender des Kontrollgremiums über seine eigene Prämie abgestimmt habe, sagte der Anwalt gegenüber der "Zeit". Über dieses Versehen sage Ackermann: "Ich hätte es bemerken sollen." Der Fehler sei später korrigiert worden.
Gericht und Staatsanwaltschaft gegenüber signalisierte Kempf Kompromissbereitschaft: "Wenn einer der Prozessbeteiligten uns ein Signal zukommen lassen will, sind wir jederzeit gesprächsbereit", sagte er am Mittwoch dem Fernsehsender n-tv. Ackermann dürfe nicht mit einem bleibenden Vorwurf belastet sein. Sollte es nur noch um die Höhe einer Geldbuße gehen, könne man darüber reden. Im Moment gebe es aber keine Veranlassung, darüber zu sprechen, betonte er
Esser dagegen legt Wert darauf, dass das Verfahren mit einen klaren Gerichtsurteil endet. "Ich bin sicher, dass festgestellt wird, dass ich korrekt gehandelt habe", betonte er. Egon Müller, Anwalt von Ex-Aufsichtsratschef Funk, beteuerte die Unschuld seines Mandanten. Funk habe keine strafbare Handlung begangen.