Mannesmann-Prozess: Anklage gegen Ackermann ausgeweitet - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Prozess Anklage gegen Ackermann ausgeweitet

Unangenehme Nachrichten für Josef Ackermann: Das Düsseldorfer Landgericht hat im Mannesmann-Prozess einen weiteren Anklagepunkt gegen den Chef der Deutschen Bank zugelassen.
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Düsseldorf - In diesem Anklagepunkt wirft die Staatsanwaltschaft Ackermann vor, unrechtmäßig Bonusprämien für die rund 200 wichtigsten Mannesmann-Mitarbeiter zugestimmt zu haben. Den gleichen Vorwurf erhebt die Anklagebehörde auch gegen Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk, den früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und den damaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Jürgen Ladberg.

Der so genannte Top-200-Bonus sollte als Leistungsanreiz für die führenden Mannesmann-Mitarbeiter dienen. Dazu sollten Zielvorgaben für die einzelnen Mitarbeiter festgelegt werden, bei deren Erreichung die Prämie ausgezahlt werden sollte. Allerdings geschah dies nie. Trotzdem hatte das Aufsichtsratspräsidium im März 2000 beschlossen die Prämien in beträchtlicher Höhe auszuzahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Anklagepunkt zunächst fallen gelassen, da sie mit einer Verurteilung wegen gravierenderer Vorwürfe rechnete. Angesichts des sich abzeichnenden Freispruchs für die Angeklagten hatte sie dann aber Anfang April die nachträgliche Einbeziehung dieses Anklagepunktes beantragt. Das Gericht gab diesem Antrag am Donnerstag statt.

Die nachträgliche Zulassung zweier anderer Anklagepunkte - die Vergabe von Millionenprämien an Nicht-Vorstandsmitglieder und eine Bleibeprämien in Millionenhöhe für einen Topmanager - lehnte die Kammer dagegen ab.

"Nichts, was mich sonderlich aufregt"

Ackermann-Verteidiger Klaus Volk zeigte sich allerdings gelassen. "Das ist nichts, was mich sonderlich aufregt", sagte der Rechtsanwalt am Rande des Verfahrens. Das Volumen sei eher gering. Der Vorwurf habe keine große Bedeutung.

Die Atmosphäre im spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozess wurde unterdessen immer gereizter. Die Staatsanwaltschaft warf Ackermann am Donnerstag erneut vor, er habe vorsätzlich offensichtlich rechtswidrige Zahlungen an Funk herbeigeführt. Von einem Verbotsirrtum könne keine Rede sein. Nach Zeugenaussagen habe "jeder Jurastudent im zweiten Semester" die Unzulässigkeit der Prämienzahlung erkennen können. Nur der Sprecher der Deutschen Bank wolle dies nicht gesehen haben.

Dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser warfen die Staatsanwälte erneut vor, bewusst falsche Angaben gemacht und es auf eine "Täuschung des Gerichts" abgesehen zu haben. Esser Verteidiger Sven Thomas erwiderte darauf, ihm dränge sich der Verdacht der Verunglimpfung und Diffamierung seines Mandanten in der Öffentlichkeit auf. Er sagte zum Staatsanwalt Dirk Negenborn gewandt: "Ihnen, Herr Negenborn, wird es nicht gelingen, mich hier mundtot zu machen." Erneut musste die Vorsitzende Richterin beide Parteien zur Mäßigung aufrufen.

Die sechs Angeklagten im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess müssen sich wegen des Vorwurfs der "gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall" beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Sie sollen laut Anklage die Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.