Mannesmann-Prozess: Revisionsverfahren im Herbst geplant - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Prozess Revisionsverfahren im Herbst geplant

Der Prozess um Millionenzahlungen an Mannesmann-Manager bei der Übernahme durch Vodafone steht vor einer Fortsetzung. Nach Angabe des Bundesgerichtshofs beginnt das Revisionsverfahren im Oktober.
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Oktober über die Revisionen im Mannesmann-Prozess. Das Gericht hat für den 20. und eventuell auch für den 21. Oktober eine mündliche Verhandlung angesetzt, gab die Pressestelle in Karlsruhe bekannt.

Das Landgericht Düsseldorf hatte alle sechs Angeklagten, darunter Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann im Juli vergangenen Jahres vom Vorwurf der schweren Untreue frei gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zur Last gelegt, es zugelassen zu haben, dass bei der 180 Milliarden Euro teuren Übernahme von Mannesmann durch Vodafone   Anfang 2000 den Ex-Managern 60 Millionen Euro zuflossen.

Nach der Niederlage hatte die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch eingelegt. Dem schloss sich auch Generalbundesanwalt Kay Nehm an. Die Ankläger sehen Verstöße gegen das Aktienrecht.

Deutsche-Bank-Chef Ackermann hatte als Mitglied des Mannesmann-Aufsichtsrats die Zahlungen mitbeschlossen. Allein Esser hatte bei der Übernahme 15 Millionen Euro erhalten, der damalige Aufsichtsratschef Joachim Funk sechs Millionen Euro. Beides wurde mit früheren Verdiensten gerechtfertigt.

Die Anwälte der angeklagten Manager halten die Revision für unbegründet. "Das Urteil sollte bestehen bleiben", sagte der Verteidiger des früheren Mannesmann- Aufsichtsrates und Ex-IG-Metall-Chefs Klaus Zwickel, Rainer Hamm. Der Verteidiger Ackermanns erklärte, die an die Manager gezahlten Prämien seien aktienrechtlich zulässig. "Freiwillige nachträgliche Zahlungen sind durchaus übliche und zulässige Vergütungsformen", schreibt Anwalt Eberhard Kempf in einer Erklärung. Das Aktienrecht sei nicht nur eindeutig, sondern auch beachtet worden.