Mannesmann-Prozess Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
Düsseldorf - Noch warten die Staatsanwälte auf das schriftliche Urteil. Sobald der Text eingegangen ist, beginnt eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe begründet werden müsse, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Simone Kämpfer, am Freitag in Düsseldorf.
Das Landgericht Düsseldorf hatte am Donnerstag alle sechs Angeklagten in Deutschlands spektakulärstem Wirtschaftsprozess freigesprochen. Nach sechsmonatiger Verhandlung sah das Gericht keine Beweise für eine Käuflichkeit von Mannesmann-Chef Klaus Esser und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann oder für Untreue bei den anderen Angeklagten.
Die Millionenprämien für Esser und andere Manager seien zwar unzulässig gewesen und stellten Verstöße gegen das Aktienrecht dar, befand das Gericht. Dies sei aber strafrechtlich nicht relevant.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die sechs Angeklagten, neben Ackermann und Esser der ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weitere Mannesmann-Mitarbeiter, Haftstrafen von bis zu drei Jahren beantragt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch das britische Mobilfunkunternehmen Vodafone Anfang 2000 genutzt zu haben, um Managern und Ex-Vorständen ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.