Mannesmann-Prozess: Vorzeitiges Ende möglich - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Prozess Vorzeitiges Ende möglich

Im Mannesmann-Prozess hat die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer ihre Bereitschaft zu einer Einigung angedeutet. Damit scheint ein vorzeitiges Ende des größten Wirtschaftsprozesses in der deutschen Wirtschaftsgeschichte nicht mehr ausgeschlossen.
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Düsseldorf - Nach der Vernehmung des ehemaligen Vodafone-Chefs Chris Gent Ende März sei der geeignete Zeitpunkt für eine Zäsur, sagte Koppenhöfer am Mittwoch im Düsseldorfer Landgericht. Sie reagierte damit auf einen Vorstoß der Verteidigung von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, die die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens ins Spiel gebracht und ein so genanntes Rechtsgespräch angeregt hatte. Die Strafkammer sei zu einem solchen Gespräch grundsätzlich bereit, sagte Koppenhöfer.

Ein Rechtsgespräch ist mit dem Vergleich im Zivilprozess vergleichbar und bietet den Beteiligten die Möglichkeit, außerhalb der Hauptverhandlung nach einer Art Kompromiss zu suchen. Eine Verabredung könnte so aussehen, dass der Staatsanwalt zentrale Anklagepunkte fallen lässt, und der Angeklagte bei anderen Punkten seine Schuld einräumt.

Wie ein solcher Kompromiss im Fall der Angeklagten im Mannesmann-Prozess aussehen könnte, darüber wurde zunächst noch nichts bekannt. Möglicherweise lässt das Gericht vorher noch ein Sachverständigengutachten einholen, das Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf beantragt hat. Das Gutachten soll zunächst der Frage nachgehen, ob eine Anerkennungsprämie an Esser und weitere Manager grundsätzlich zulässig war. In einem zweiten Schritt solle dann geprüft werden, ob die Höhe der Millionenzahlungen angemessen war. Das Gutachten solle auch Vergleiche zu Aktienoptionsprogrammen anderer Unternehmen ziehen. Obwohl Mannesmann damals selbst kein solches Optionsprogramm hatte, gab es bei dem Konzern variable Gehaltsbestandteile.

Das Landgericht Düsseldorf verhandelt im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone gegen insgesamt sechs Manager - unter ihnen der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser, Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf schwere Untreue oder Beihilfe zur Untreue. Allein Esser hatte damals inklusive Pensionszahlungen ein Abfindungspaket von gut 30 Millionen Euro erhalten.

Kempf bekräftigte, dass die Prämien nach Ansicht Ackermanns im Unternehmensinteresse waren und sowohl rechtlich wie sachlich angemessen gewesen seien. Für die Aktionäre von Mannesmann sei kein Schaden entstanden. Der Anwalt bat die Kammer, möglichst rasch über den Beweisantrag zu entscheiden "und nicht erst am Ende einer langen Hauptverhandlung". In einer Verhandlungspause fügte er hinzu: "Wir können sehr rasch sprinten, wenn es sein muss, aber wir haben auch den Atem für einen Marathon."

Als weiterer Zeuge sagte am Mittwoch der frühere Rechtsberater der Mannesmann AG, Ralph Wollburg, aus. Wollburg entlastete Esser unter anderem mit der Beschreibung, wie das Protokoll über die entscheidende Sitzung zwischen Esser und Gent in der Nacht zum 3. Februar 2000 zu Stande kam.