Mannesmann-Revision: Ackermanns Advokaten siegesgewiss - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Revision Ackermanns Advokaten siegesgewiss

Ein solches Spektakel hat der Bundesgerichtshof lange nicht erlebt: In Karlsruhe hat die Revisionsverhandlung im Untreue-Prozess gegen frühere Mannesmann-Manager und -Aufseher begonnen. Deutschbanker Josef Ackermann blieb fern - die Juristen haben die Bühne für sich.
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Karlsruhe - Er gehe davon aus, dass die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf bestätigt würden, sagte Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf kurz vor Verhandlungsbeginn. Im Ergebnis würden das Urteil aus dem Sommer 2004 sicher bestätigt, sagte Kempf - in der Begründung könne es Unterschiede geben. Ackermann wird außerdem von Klaus Volk vertreten, der als einer der ersten am Morgen das Gerichtsgebäude betrat. Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf eröffnete das Verfahren gegen 9.15 Uhr, das wegen des großen Medieninteresses in die Bibliothek des BGH verlegt worden ist.

Das höchste deutsche Strafgericht muss entscheiden, ob die Freisprüche aus dem Sommer 2004 Bestand haben oder das Verfahren neu aufgerollt wird. Unter den Angeklagten sind auch Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser. Sollte es tatsächlich zu einer Neuauflage und am Ende zu einer Verurteilung Ackermanns kommen, dürfte dies für ihn das Ende an der Spitze von Deutschlands größtem Geldhaus bedeuten. Anders als Esser erschien der Schweizer Manager selbst nicht in Karlsruhe.

Entscheidung kann Wochen dauern

Im Zentrum des Verfahrens stehen die rund 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen, die bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 an Führungskräfte des Düsseldorfer Traditionskonzerns flossen. Alleine Esser erhielt damals zehn Millionen Pfund (umgerechnet knapp 15 Millionen Euro). Nach einer monatelangen Bieterschlacht hatte das Mannesmann-Management der Transaktion zugestimmt und damit den Weg zur mit 180 Milliarden Euro größten Firmenübernahme der Geschichte freigemacht.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft wegen Untreue oder Beihilfe dazu für alle sechs Angeklagten Haftstrafen - zum Teil auf Bewährung - gefordert. Vom Vorwurf der Käuflichkeit waren die Ankläger abgerückt. Unterstützung erhalten sie vor dem BGH nun von Generalbundesanwalt Kay Nehm, der im Urteil des Landgerichts deutliche Rechtsmängel ausgemacht hat und sich der Revision angeschlossen hat.

Eine Entscheidung unmittelbar im Anschluss an die auf maximal zwei Tage angesetzte mündliche Verhandlung gilt als äußerst unwahrscheinlich, die Urteilsverkündung wird erst in einigen Wochen erwartet. Namhafte Strafrechtsexperten haben die Freisprüche kritisiert.

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