Mannesmann-Revision: Ankläger sehen sich im Vorteil - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Revision Ankläger sehen sich im Vorteil

Nach dem bisherigen Verlauf der Revision im Mannesmann-Prozess schöpfen die Staatsanwälte Hoffnung: Erste Äußerungen des Gerichtes deuten ihrer Ansicht nach darauf hin, dass die Freisprüche für Josef Ackermann und Klaus Esser aufgehoben werden könnten.
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Karlsruhe - "Der bisherige Verlauf der Verhandlung sieht wohl so aus, dass wir mit unserem Anliegen gute Karten haben", sagte Bundesanwalt Gerhard Altvater während einer Verhandlungspause in Karlsruhe. Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts aus dem Sommer 2004, in dem alle sechs Angeklagten frei gesprochen wurden, müsse aufgehoben werden. Die Verteidiger wollten nach den ersten Stunden keine Einschätzung Verlauf der Verhandlung geben.

In dem Revisionsverfahren müssen sich unter anderem der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sowie Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel verantworten. Dabei geht es um die Zahlung von rund 57 Millionen Euro an aktive und frühere Mannesmann-Manager, die im Zuge der Übernahme durch den britischen Telekomkonzern Vodafone als "Leistungsprämien" geflossen sind.

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft haben sich die Angeklagten der Untreue oder der Beihilfe dazu strafbar gemacht. Die Leistungen Essers seien durch seine vertragliche Vergütung bereits in vollem Umfang abgegolten gewesen, sagte Altvater während der Verhandlung. "Ein Anlass, bereits bezahlte Leistungen ein zweites Mal zu vergüten, bestand nicht". Allein Esser hatte einen Bonus von fast 16 Millionen Euro erhalten.

Ankläger: Es ging nur um Bereicherung

Auch die Richter ließen Kritik an den Prämien erkennen. Sie seien gezahlt worden, ohne dass Mannesmann daraus ein Vorteil entstanden sei, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf. Klar sei, dass die Verantwortlichen von Unternehmen bei riskanten Entscheidungen einen weiten Ermessensspielraum hätten. Sonst wären sie immer dann, "wenn die Rechnung nicht aufgeht und am Ende ein Verlust steht", von Strafverfolgung bedroht. Er äußerte sich aber skeptisch, ob es bei den Mannesmann-Prämien um einen solchen Fall gehe: Maßnahmen, die zum sicheren Vermögensverlust führten, seien in jedem Fall pflichtwidrig und damit strafbar.

Auch der BGH-Richter Gerhard von Lienen ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit der millionenschweren Prämien erkennen. Grundsätzlich sei es durchaus möglich, auch im Nachhinein Erfolgszahlungen an Führungskräfte zu gewähren, wenn diese im Interesse des Unternehmens lägen, sagte er. Er habe aber nirgendwo gelesen, dass nachträgliche Prämienzahlungen zulässig seien, wenn diese nicht vorab vertraglich festgelegt vereinbart seien.

Ackermann-Anwalt: "Kein Griff des Kassierers in die Kassen"

Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf wies die Vorwürfe zurück. Die Prämie für Esser sei zulässig gewesen. "Es handelt sich nicht um den Griff des Kassierers in die Kassen." Es gebe eine eindeutige Verknüpfung von Erfolg und Prämie, auch wenn die Prämie erst nachträglich gewährt worden sei. Zudem habe Vodafone der Zahlung zugestimmt.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte bei seinem Urteil 2004 keine Hinweise für Käuflichkeit oder Untreue in dem Fall gesehen. Zwar hätten die Angeklagten mit der Entscheidung für die Millionenzahlungen gegen Unternehmensinteressen verstoßen, allerdings nicht vorsätzlich, stellte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer damals fest. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Revision ein, der sich Generalbundesanwalt Kay Nehm anschloss.

Die Verhandlung in Karlsruhe ist auf zwei Tage angesetzt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird erst in den nächsten Wochen gerechnet. Esser und der frühere Mannesmann-Manager Dietmar Droste nahmen als einzige Angeklagte am ersten Tag des Revisionsverfahren teil. Bei einer Revision müssen die Beschuldigten nicht anwesend sein.

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