Mannesmann-Revision: Anklage gegen Esser ausgeweitet - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Revision Anklage gegen Esser ausgeweitet

Am zweiten Tag des Mannesmann-Revisionsverfahren standen vor allem Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel im Kreuzfeuer der Kritik. Doch auch für die anderen Angeklagten wird es immer enger. Am 21. Dezember will der Bundesgerichtshof das Urteil verkünden.
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Karlsruhe - Es sieht immer mehr danach aus, dass der spektakuläre Mannesmann-Prozess noch einmal neu aufgerollt werden muss. Wiederholt ließ heute auch der vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf Zweifel an dem Urteil vom Juli 2004 erkennen. Man müsse darüber "nachdenken", ob die im Rahmen der Mannesmann-Übernahme gezahlten Prämien "keine Leistungsvergütungen sondern Geschenke" waren, die die Angeklagten nicht hätten verteilen dürfen, sagte er. Allein Ex-Mannesmann-Chef Esser kassierte bei der Übernahme seines Unternehmens durch den britischen Telekomkonzern Vodafone zusätzlich zu seiner vertraglich festgelegten Abfindung von 15 Millionen Euro weitere 15 Millionen als "Anerkennung".

Esser stand heute gemeinsam mit Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel im Mittelpunkt des Revisionsverfahrens. Insgesamt geht es darin um die Zahlung von rund 57 Millionen Euro an aktive und frühere Mannesmann-Manager, die bei dem Deal mit Vodafone als "Leistungsprämien" geflossen sind. Das Düsseldorfer Landgericht hatte die sechs Angeklagten, zu denen auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gehört, im Juli 2004 freigesprochen. Sie hätten mit der Entscheidung für die Millionenzahlungen gegen Unternehmensinteressen verstoßen, allerdings sei dies nicht vorsätzlich geschehen, hieß es damals.

Gegen Klaus Esser weitete die Bundesanwaltschaft nun die Anklage sogar aus. Esser habe im Jahr 2000 die vom Präsidium des Aufsichtsrats gefassten Prämienbeschlüsse - von denen er selbst profitierte - maßgeblich vorbereitet, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky. Esser sei Täter und nicht nur Gehilfe gewesen, habe sich also ebenfalls wegen schwerer Untreue strafbar gemacht - nicht nur wegen der Beihilfe dazu. Der Ex-Mannesmann-Chef habe bei der Prämiengewährung "eine dominierende Stellung" innegehabt und sei in der Lage gewesen, "Vermögensentscheidungen in weitem Umfang zu determinieren".

Essers Verteidiger Jürgen Welp widersprach vehement: Die Entscheidung über die Vorstandsvergütung liege ausschließlich in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Essers Vorbereitung der Beschlüsse habe keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis gehabt.

Ex-IG-Metall-Chef Zwickel wurde von Ankläger Gerhard Altvater vorgeworfen, er habe gewusst, dass die Verdienste Essers im Jahr 2000 bereits durch eine Abfindung abgegolten waren. Die Prämie für Esser sei eine Verteilung von "fremden Geld" gewesen. Zwickel hätte alles tun müssen, um die Zahlung zu verhindern. Bei der entsprechenden Abstimmung habe er sich jedoch lediglich der Stimme enthalten und so einen Beitrag zur Untreue geleistet. Stattdessen hätte er die Sitzung boykottieren oder das Aufsichtsratsplenum über die rechtswidrigen Beschlüsse informieren müssen. Zwickels Verteidiger Jürgen Pauly entgegnete, es gebe keine "Rechtspflicht zum Boykott" von Präsidiumssitzungen.

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