Mannesmann-Revision Für Ackermann wird es brenzlig
Karlsruhe - Auch am zweiten Tag des Revisionsverfahrens wird Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann erneut durch Abwesenheit glänzen. Von den sechs Angeklagten erscheinen lediglich der ehemalige Mannesmann-Manager Klaus Esser und sein Kollege Dietmar Droste vor Gericht. Dabei wird es brenzlig für Ackermann und seine Mitangeklagten. Nach dem ersten Verhandlungstag scheint es Beobachtern zufolge wahrscheinlich, dass das wohl spektakulärste Verfahren der bundesdeutschen Wirtschaftsgeschichte noch einmal aufgerollt wird.
Am ersten Tag sah sich die Verteidigung bohrenden Fragen ausgesetzt. Bundesanwalt Gerhard Altvater erklärte nach der neunstündigen Sitzung: "Der bisherige Verlauf der Verhandlung sieht wohl so aus, dass wir mit unserem Anliegen gute Karten haben." Die Anklagebehörde habe mit ihren Argumenten zur Aufhebung der Urteile sicherlich Eindruck erzeugt. Ackermann-Anwalt Klaus Volk gibt sich dennoch kämpferisch. Er wolle die Gegenposition heute so erschüttern, wie die Anklage glaube, dies gestern mit der Argumentation der Verteidigung getan zu haben, so Volk.
Beobachter des Verfahrens sind sich jedoch einig: Es sieht nicht gut aus für die Angeklagten. In dem Revisionsverfahren muss sich neben Ackermann und Esser auch Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel erneut gegen den Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue verantworten. Es geht um die Zahlung von rund 57 Millionen Euro an aktive und frühere Mannesmann-Manager, die im Zuge der Übernahme durch den britischen Telekomkonzern Vodafone als "Leistungsprämien" geflossen sind. Das Düsseldorfer Landgericht hatte die sechs Angeklagten 2004 freigesprochen. Sie hätten mit der Entscheidung für die Millionenzahlungen gegen Unternehmensinteressen verstoßen, allerdings sei dies nicht vorsätzlich geschehen, hieß es damals.
Mehrmals ließ das Karlsruher Gericht gestern Zweifel an dieser Entscheidung im wohl spektakulärsten Wirtschaftsverfahren der Bundesrepublik erkennen. Richter Gerhard von Lienen deutete in der mündlichen Verhandlung an, Ackermann habe als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums von Mannesmann möglicherweise doch um die Fragwürdigkeit seines Tuns gewusst, als er eine Prämie von drei Millionen Euro für den damaligen Aufsichtsratschef Joachim Funk billigte. Funk hatte eine Millionen-Prämie verlangt und dann selbst mit dafür gestimmt. Schon diese Tatsache sei "etwas, das eigentlich jedem auffällt, dass das nicht in Ordnung ist", kritisierte der Berichterstatter des dritten Strafsenats.
Auch die Wirtschaftsprüfer der KPMG hätten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlung an Funk angemeldet, die nicht endgültig ausgeräumt worden seien. "Wenn man alle Punkte zusammenbringt, hat man doch wenigstens Zweifel, dass man die Behauptung eines Irrtums übernehmen kann", erklärte von Lienen. Dazu finde er im Urteil des Düsseldorfer Landgerichts jedoch wenig.
Von Lienen nahm auch die 16-Millionen-Prämien für Klaus Esser aufs Korn. Er habe nirgendwo gelesen, dass nachträgliche Erfolgszahlungen zulässig seien, wenn sie nicht vorab vereinbart waren, sagte er. Auch der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf warf die Frage auf, ob Zahlungen an die Manager ohne eine Gegenleistung nicht doch Vermögenspflichten verletzt hätten. Er hielt es für problematisch, dass die Prämie gezahlt wurde, obwohl sie nicht in Essers Vertrag vorgesehen waren. Selbst wenn es sich dabei um ein "verdientes Geschenk" gehandelt habe, müsse überlegt werden, welches Interesse das Unternehmen an der Zahlung hatte. Ackermann-Anwalt Kempf versuchte dagegen zu halten, die Millionen für Esser seien eine Erfolgsprämie und nicht etwa doppelte Bezahlung gewesen. "Es sind hier keine Geschenke verteilt worden", sagte er.
Sollte es zu einer Neuauflage des Prozesses und anschließend zu einer Verurteilung der sechs Angeklagten kommen, ist es fraglich, ob sich Ackermann noch als Chef der Deutschen Bank halten kann. Vorerst demonstriert das Geldinstitut jedoch weiter seine Unterstützung. Der Aufsichtsrat habe sich klar hinter Ackermann gestellt, lautete gestern der einzige Kommentar zu dem Revisionsverfahren.