Mannesmann-Verfahren: Schlussplädoyer voll Zorn - DER SPIEGEL
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Mannesmann-Verfahren Schlussplädoyer voll Zorn

Die Richterin deutete einen Freispruch an, die Star-Advokaten der Angeklagten spotteten: Die Staatsanwaltschaft im Mannesmann-Prozess hangelte sich von einer Schlappe zur nächsten. Nach fünf Monaten Verfahrensdauer hat sie nun ihr Schlussplädoyer begonnen - und am Kern ihrer Vorwürfe festgehalten.
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Düsseldorf - "Die Angeklagten handelten vorsätzlich und schuldhaft", sagte Staatsanwalt Johannes Puls zum Auftakt des Schlussplädoyers vor dem Düsseldorfer Landgericht. Die Zahlung der umstrittenen Millionen-Prämien und -Abfindungen, die bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone vor vier Jahren geflossen waren, hätten nur im Interesse der Beschuldigten gelegen. Puls sieht den Vorwurf der Untreue oder der Beihilfe dazu bei allen sechs Angeklagten - darunter Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann - bestätigt.

Die Anwälte der Angeklagten hatten immer wieder die Unschuld ihrer Mandanten betont. Ackermanns Anwälte und andere Verteidiger rechnen mit Freisprüchen. Grund dafür sind Aussagen des Gerichts von Ende März. Damals hatte die Kammer in einer Zwischenbilanz erklärt, der Vorwurf der Untreue habe sich nicht erhärtet.

Puls versuchte, das Gericht umzustimmen. Das über fünfmonatige Verfahren habe aber nicht "den Zeugen" gebracht, um Schuld oder Unschuld zu beweisen. "Dieses Strafverfahren ist ein Indizienverfahren", räumte Puls ein.

"Schwere formelle und materielle Verstöße"

Die Beschlüsse des Aufsichtsratspräsidiums von Mannesmann zu den Prämien seien nichtig gewesen, sagte Puls weiter. Grundlage für die Zahlungen sei die Zustimmung des damaligen Mannesmann- Chefs und jetzigen Angeklagten Klaus Esser zur freundlichen Übernahme von Mannesmann gewesen. Zudem habe der damalige Aufsichtsratschef Joachim Funk im Aufsichtsratspräsidium am 4. Februar 2000 für die Zahlungen und eine Prämie an sich selbst gestimmt und sich so selbst begünstigt. Bei dem Beschluss, an dem auch Ackermann beteiligt war, habe es "schwere formelle und materielle Verstöße" gegen das Aktienrecht gegeben.

Esser sei durch die Zahlung das rund Zwanzigfache seines Jahresbruttogehaltes, Funk das rund Neunfache seiner Jahrespension zugeschoben worden. Ein Interesse des Mannesmann- Konzerns an einer Zahlung an Funk sei "schlichtweg nicht erkennbar".

"Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise offensichtlich"

Esser und Ackermann, Chef der größten deutschen Bank, hätten sich zudem in ihren Einlassungen widersprochen. Dies sei ein "Belastungsindiz". "Für jeden der Beteiligten war die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise offensichtlich", betonte Puls. Ackermann habe der Funk-Prämie gleich mehrfach zugestimmt, obwohl er gewusst habe, dass diese rechtswidrig gewesen sei. Puls versuchte damit offensichtlich das Argument der Kammer zu entkräften, die Beteiligten hätten mit einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" und daher nicht schuldhaft gehandelt. Ackermann selbst blätterte während der Ausführungen des Staatsanwaltes in Akten.

Zusammenfassend sagte Staatsanwalt Dirk Negenborn, bei den Prämien habe es sich um ein "reines Geschenk ohne Vertragsgrundlage und Gegenleistung" gehandelt, das zudem materiell rechtswidrig gewesen sei und dem Unternehmensinteresse Mannesmanns entgegen gestanden habe. Die Prämien seien "koste es, was es wolle, durchgesetzt worden". Alarm hätten eine Sachbearbeiterin und dann die Wirtschaftsprüfer der KPMG geschlagen. "Eine Pflichtverletzung ist damit objektiv gegeben", sagte er mit Blick auf die Angeklagten. "Jeder, der involviert war, hatte Bedenken - nur die Angeklagten wollen keine gehabt haben."

In dem Ende Januar begonnenen Prozess wird voraussichtlich noch im Juli ein Urteil ergehen. Das Plädoyer der Anklage soll voraussichtlich auch am Donnerstag fortgesetzt werden. Dann ist mit einer Forderung nach einem Strafmaß zu rechnen.

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