Markenlogos Adidas-Salomon kämpft um seine Streifen
Luxemburg/Herzogenaurach -
Der Europäische Gerichtshof wies damit am Donnerstag ein Begehren der Herzogenauracher zurück, dem niederländischen Unternehmen Fitnessworld Trading zu verbieten, seine Kleidungsstücke mit zwei Streifen zu bedrucken. Dieses ähnlich aussehende Logo diene nur der Verzierung. Es bestehe nicht die Gefahr der Verwechslung mit dem adidas-Logo.
Auch der Generalanwalt am EuGH hatte während des Prozesses empfohlen, die Klage abzuweisen. Fitnessworld habe die Streifen nicht als Markenlogo benutzt, sondern nur als Verzierung und zum Schmuck eingesetzt. Damit gebe es keine Verwechslungsgefahr, argumentierte der Gutachter.
Keine Verwechslungsgefahr
Bereits im Jahr 2000 hatte adidas gegen eine andere niederländische Firma einen Rechtsstreit in Luxemburg verloren. Marca Mode dürfe zwei Streifen auf seine Kleidung drucken, weil es keine Verwechslungsgefahr gebe, urteilten die Richter damals.
Das Unternehmen aus Herzogenaurach zog dennoch wieder vor Gericht. Die zwei Streifen von Fitnessworld würden die Gefahr der Verwechslung bergen, lautet das Argument im laufenden Prozess. Fitnessworld mache sich die weltweite Bekanntheit der drei Streifen zu Nutze und beschädige die Exklusivität des adidas-Logos.