Markenrechtsstreit Budweiser erleidet Niederlage
Luxemburg - Danach darf der amerikanische Wettbewerber Anheuser-Busch die Bezeichnungen "Budweiser", "Bud" und das "Budweiser"-Logo beim EU-Markenamt für Waren eintragen lassen, die nichts mit Bier zu tun haben - etwa für Textilien, Schreibwaren oder Nahrungsmittel. Das entschied das zweithöchste europäische Gericht heute in erster Instanz. Seit der Zulassung 1996 von Markennamen wie "Bud" und "AB Genuine Budweiser King of Beers" für Anheuser sind beide Unternehmen in einen erbitterten Rechtsstreit über die Verwendung der Markennamen verwickelt.
Das tschechische Traditionsunternehmen Budejovicky Budvar hatte dieses Mal mit dem Hinweis auf ältere Rechte in Frankreich gegen einen Antrag des US-Brauriesen geklagt, die Marken Budweiser und Bud für verschiedene Waren zu reservieren. Die Rechte in Frankreich gelten nur für Bier und ähnliche Getränke, urteilten die Luxemburger Richter. Die Budvar-Brauerei habe auch nicht belegen können, dass die Verwendung der Marken für andere Produkte durch den US-Konzern dem Ruf des Budweiser Biers schade. Das tschechische Unternehmen hat zwei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.
Anheuser-Busch verkauft Bier unter den Namen "Budweiser" und "Bud Light", während die Tschechen Bier unter den Namen "Budweiser Budvar" und "Bud Super Strong" anbieten. Mit Budvar machte Budejovicky im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 340 Millionen Euro. Anheuser-Busch kontrolliert etwa die Hälfte des US-Biermarkts. Einen Antrag auf Eintragung einer Bildmarke mit dem Wort Budweiser für Bier und andere alkoholische Getränke hat Arnheuser-Busch inzwischen zurückgezogen.
Umstritten ist aber noch die Verwendung des Wortes Bud für das Bier "American Bud". Dagegen hatte auch schon die deutsche Bitburger-Brauerei wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit der Marke "Bit" geklagt. Der Bundesgerichtshof gab dem 2001 zunächst statt. Dagegen meinte das europäische Gericht Erster Instanz im vergangenen Oktober, die Verbraucher könnten "Bit" und "Bud" wohl gut unterscheiden. 2003 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Marke "Bud" in Österreich nach einem bilateralen Abkommen der Alpenrepublik mit der früheren Tschechoslowakei unter Umständen verboten werden kann.
sam/AFP/dpa/Reuters