Massenprotest: Bis zu 100.000 Kunden kürzen ihre Gas-Rechnungen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Massenprotest Bis zu 100.000 Kunden kürzen ihre Gas-Rechnungen

"Es werden täglich mehr", sagt ein Verbraucherschützer. Zehntausende Deutsche weigern sich angesichts gestiegener Gas-Preise, ihre Rechnungen in voller Höhe zu zahlen. Verbraucherzentralen unterstützen den Protest - und stellen sogar Musterbriefe zur Verfügung, sehr zum Ärger der Konzerne.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Die Verbraucherschützer halten die aktuellen Preiserhöhungen um durchschnittlich zehn Prozent, die die Gasbranche mit der vertraglichen Bindung an die steigenden Ölpreise begründet, nicht für gerechtfertigt. "Die Zahlungsverweigerung soll dazu führen, dass die Versorger ihre Kalkulationsgrundlagen auf den Tisch legen", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Seine Empfehlung: Die Kunden sollen die Zahlung der Preiserhöhungen unter Berufung auf Paragraph 315 BGB verweigern, der die Versorger zu Preisfestsetzungen nach dem so genannten Billigkeitsgrundsatz verpflichtet. Hörmann sagt, schon 50.000 bis 100.000 Verbraucher hätten die Zahlung der höheren Rechnungen verweigert. "Es werden täglich mehr."

Gaskonzerne: "Unverantwortlich"

Die Hamburger Zentrale hatte im September als erste den Gaskunden entsprechende Musterbriefe zur Verfügung gestellt. Mittlerweile hätten sich in ganz Deutschland acht Verbraucherzentralen der Aktion angeschlossen, sagte Hörmann. Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) kritisierte die Aktion der Verbraucherzentralen scharf.

"Es ist unverantwortlich, dass staatlich finanzierte, eigentlich zu Objektivität verpflichtete Verbraucherschützer die Kunden zu Rechnungskürzungen aufrufen und dadurch die Energieversorger unter Druck setzen", sagte BGW-Präsident Uwe Steckert der "Welt". "Für einen Kunden, der seine Rechnung kürzt, heißt das, dass er am Ende bereit sein muss, die Kosten eines verlorenen Prozesses zu tragen." Dies werde von den Verbraucherzentralen verschwiegen.

Dagegen gehen die Verbraucherzentralen nicht davon aus, dass die Branche jetzt massenhaft ihre Kunden verklagt. "Bei einigen Musterverfahren wären wir bereit, die Verbraucher zu unterstützen", kündigte der Verbraucherschützer an. Es sei durchaus im Interesse der Kunden, dass die Gaspreise gerichtlich überprüft würden. Hörmann erinnerte daran, dass weltweit die Gaspreise im vergangenen Jahr um über sieben Prozent gesunken seien.

Verbraucherzentralen uneins über Strategie

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet den Musterbrief im Internet zum Herunterladen an. Neben den acht Zentralen, die sich der Hamburger Aktion angeschlossen haben, empfehlen den Angaben zufolge vier weitere den Kunden, die Rechnungen nur unter Vorbehalt zu bezahlen. "Aber wenn das Geld erst einmal weg ist, ist es schwer, es wieder zu bekommen", sagt Hörmann dazu.

Nach Einschätzung der Gaswirtschaft gibt es zu den Preiserhöhungen keine Alternative. Die umstrittene Bindung an den Ölpreis böte den Verbrauchern sogar Schutz vor überzogenen Forderungen der wenigen Gasproduzenten. Bei fallenden Ölpreisen könnten die Kunden aber auch wieder mit niedrigeren Gaspreisen rechnen. "Der Ölpreis ist und bleibt die energetische Leitwährung", sagte Steckert. "Es wäre eine Illusion zu glauben, dass sich Deutschland von der Preisentwicklung der internationalen Energiemärkte abkoppeln kann."

Angesichts der Verbraucherproteste auch gegen Strompreiserhöhungen hat der künftige Energiemarkt-Regulierer Matthias Kurth von einer "Vertrauenskrise" gesprochen. Grund dafür sei die mangelnde Transparenz bei der Preisgestaltung, so Kurth in einem Interview der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires.

Kurth: Rechnungen transparenter machen

Viele Verbraucher misstrauten den Angaben der Unternehmen und hofften auf Änderungen. So könne den Elektrizitäts-Unternehmen künftig auferlegt werden, den Endkunden auf den Rechnungen auch die einzelnen Elemente der Preisfindung und die einzelnen Kostenblöcke offen zu legen.

Kurth warnte zugleich davor, den Start der Regulierung im Strom- und Gasmarkt mit zu hohen Erwartungen zu verknüpfen. Die neue Aufsichtsbehörde konzentriere sich im Wesentlichen auf faire Netzzugänge und die Netznutzungsgebühren und habe damit lediglich ein Drittel des Endpreises bei Strom und Gas im Blick.

Auf das Preisniveau auf dem Weltmarkt bei Öl, Gas und auch Kohle habe ein deutscher Regulierer keinen Einfluss. Kurth kündigte zugleich aber an, die Preiserhöhungen für Strom und Gas zum 1. Januar noch einmal zu überprüfen, sollte das neue Energiewirtschaftsgesetz noch rechtzeitig verabschiedet werden. Es könne auch einen Erlass geben, die Preiserhöhungen aus der zweiten Jahreshälfte 2004 ebenfalls noch einmal nachträglich zu überprüfen.