Maut: Stolpe setzt Konsortium unter Druck - DER SPIEGEL
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Maut Stolpe setzt Konsortium unter Druck

Nach der Einigung mit der EU-Kommission über die Einführung der Maut richtet sich der Blick wieder auf das Konsortium, das die Technik zur Erfassung bereitstellen soll. Rein vorsorglich hat Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe Entschädigungsforderungen für den Fall angekündigt, dass sie es nicht bis zum 2. November schaffen.
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Berlin - Auf die Frage, ob das Konsortium unter Führung von DaimlerChrysler und der Deutschen Telekom Entschädigungszahlungen bei Verzögerungen zahlen müsste, antwortete Stolpe am Mittwoch im Berliner Inforadio: "Das würde so werden, aber das werden wir nicht brauchen." Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Start der Maut plangemäß verlaufen werde: "Jetzt ist mir ganz deutlich geworden, dass die beiden großen Partner von Toll-Collect, nämlich DaimlerChrysler mit debis und dann Telekom, in der Lage sein werden, das hinzubekommen. Sie wissen im Übrigen auch, dass sie es hinbekommen müssen."

Mit Blick auf die Bedenken der Europäischen Union bei den geplanten Ausgleichszahlungen für deutsche Spediteure bekräftigte er, dies bleibe Ziel der Bundesregierung. "Wir hatten vereinbart, dass wir zunächst den Versuch machen wollen, dies mit einer Art Mineralölsteuererstattung hinzubekommen. Wenn das nicht gelingt, dann werden wir unverzüglich ein Gesetz über die Absenkung der Kfz-Steuer in Gang setzen." Stolpe betonte, die deutschen Güterverkehrs-Unternehmen befänden sich in einer sehr schweren Wettbewerbssituation.

Am Dienstag hatte die EU-Kommission ihren Widerstand gegen die deutsche Lkw-Maut aufgegeben. "Das Mautsystem wird am 2. November starten", sagte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio nach einem Treffen mit Stolpe. De Palacio wollte bislang die Maut erst genehmigen, wenn auch die geplanten Hilfen für deutsche Spediteure von der Kommission gebilligt würden. Stolpe sah dagegen keine Verbindung zwischen den beiden Punkten. Die Anrechnung der Maut auf die Mineralölsteuer wird aber erst eingeführt, wenn die EU-Kommission ihre Rechtmäßigkeit festgestellt hat.