Microsoft-Urteil: "Marktmacht ist nicht verboten" - DER SPIEGEL
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Microsoft-Urteil "Marktmacht ist nicht verboten"

Trotz der Schlappe im EU-Kartellverfahren demonstriert Microsoft Gelassenheit. Die Mehrzahl der Auflagen sei bereits umgesetzt, sagt Dorothee Belz, Mitglied der Microsoft-Geschäftsführung im Interview mit SPIEGEL ONLINE.
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SPIEGEL ONLINE: Frau Belz, ärgern Sie sich über das Urteil des Europäischen Gerichts?

Belz: Nein. Das war die lang erwartete Klärung von strittigen Fragen. Mit dem Urteil haben wir jetzt Klarheit - auch wenn wir das Urteil erst einmal in Ruhe lesen und auswerten müssen.

SPIEGEL ONLINE: Aber immerhin soll Microsoft technische Daten weitergeben - und damit der Konkurrenz Knowhow verraten.

Belz: Aus unserer Sicht sind diese Auflagen bereits umgesetzt. Wir bieten Windows auch ohne Media Player an und verfügen über eine umfangreiche Dokumentation. Strittig bleibt die Frage, zu welchen Konditionen wir die Lizenzen für unsere technischen Daten verkaufen dürfen.

SPIEGEL ONLINE: Fürchten Sie, dass durch das Urteil jetzt noch kritische Auflagen auf Microsoft zukommen?

Belz: Nein, ich glaube nicht, dass weitere Auflagen auf uns zu kommen. Denn wir haben - im Dialog mit der EU - bei unseren aktuellen Produkten schon einige Änderungen im Voraus umgesetzt.

SPIEGEL ONLINE: Der weltweite Marktanteil des Windows-Betriebssystems liegt trotz des Verfahrens bei über 90 Prozent. Nehmen Sie die EU überhaupt ernst?

Belz: Natürlich nehmen wir die EU ernst. Wir befinden uns in einem konstruktiven, wenn auch nicht immer einfachen Dialog. Aber bedenken Sie: Wir bewegen uns hier in einem sehr jungen Markt. Als das erste Verfahren eingeleitet wurde, gab es Google nicht, und Apple war relativ unbedeutend. Inzwischen bestimmen sie mit ihren Produkten ebenfalls große Teile des Marktes.

SPIEGEL ONLINE: Aber an der Marktmacht von Microsoft hat das Vorgehen der EU nichts geändert. Die Konkurrenzprodukte zum Media Player sind weitgehend vom Markt verschwunden.

Belz: Das stimmt nur zum Teil. Inzwischen haben alle Anbieter irgendeinen Player, oft nutzen Verbraucher sogar mehrere gleichzeitig. Die grundsätzliche Frage ist ja nicht, ob ein Unternehmen marktbeherrschend ist, sondern nur, ob es diese Stellung ausnutzt. 90 Prozent der Suchmaschinennutzer gehen derzeit zu Google, 80 Prozent der Musik wird über iTunes abgespielt. Wenn der Verbraucher sich so entscheidet, ist das nicht verboten.

SPIEGEL ONLINE: Werden Sie das Urteil anfechten und in Berufung gehen?

Belz: Das kann ich noch nicht sagen. Dafür müssen wir erst mal die Begründung des Gerichts analysieren.

Das Interview führte Susanne Amann