Microsoft-Verfahren US-Regierung mahnt EU zur Fairness
Brüssel - Mehr als den Eingang des Schreibens wollte der Sprecher der EU-Kommission, Jonathan Todd, heute nicht bestätigen. Die Brüsseler US-Vertretung erklärte, mit dem Brief sei lediglich die Sorge von Microsoft aufgegriffen worden, die EU-Wettbewerbsentscheidungen seien weder fair noch transparent. "Wäre dies zutreffend, wären die USA substanziell besorgt."
Die US-Regierung habe in dem Streit aber keine Partei ergriffen, erklärte der Sprecher der Vertretung weiter. Der regelmäßige Kontakt zur EU in Unternehmensfragen sei normal. Das Schreiben sei an EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, zwei weitere ranghohe Kommissionsvertreter sowie an die Regierungen der Mitgliedstaaten gegangen.
Vertreter von Microsoft und der EU setzten derweil ihre Anhörung in Brüssel fort. Vor Beginn des zweiten Tages äußerte sich Microsoft-Anwalt Brad Smith zuversichtlich über eine einvernehmliche Lösung. "Ich bin optimistischer als gestern, dass dieser konstruktive Dialog zu einer Lösung führen kann."
Verfahren möglichst schnell abschließen
Thomas Vinje, ein Anwalt von Microsoft-Konkurrenten, betonte indes, dass der Software-Konzern die Auflagen der EU noch immer nicht erfüllt habe. "Es gibt noch kein Einverständnis, und es wird Zeit, dass es dieses Einverständnis gibt." Die EU-Kommission hat Microsoft rückwirkend bis zum 15. Dezember ein Bußgeld von zwei Millionen Euro pro Tag angedroht, sollte der Konzern weiterhin gegen die Vorgaben verstoßen.
Im März 2004 hatte Brüssel gegen Microsoft wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verhängt. Die EU-Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass Microsoft sein Betriebssystem Windows in einer Form anbietet, die Wettbewerber aus dem Markt drängt. Dabei ging es vor allem um den Media Player. Deshalb verhängte die EU die Auflage an Microsoft, Konkurrenten den Einblick in die so genannten Source-Codes von Software-Schnittstellen (APIs) zu gewähren.
Im Dezember 2005 entschied die Kommission, dass Microsoft die den Zugang noch immer nicht in ausreichendem Maße ermöglicht habe. Bei der zweitägigen Anhörung soll dem Konzern die letzte Chance gegeben werden, den Auflagen nachzukommen. Gegen die Bußgeld-Entscheidung vom März 2004 hat Microsoft bereits vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Berufung eingelegt. Eine Anhörung ist Ende April geplant.
mik/ap